Mainkofen - pm (22.09.2024) Im Rahmen einer ordentlichen, zu gewährenden Lockerung auf dem Klinikgelände, kam es gestern im Bezirksklinikum Mainkofen erneut zu einem Lockerungsmissbrauch. Bei einem abendlichen, unbegleitetem Freigang dreier Patienten auf dem Klinikgelände missbrauchte eine Person die Lockerung. Diese war einer der drei Patienten, welcher ebenfalls an der externen Erprobungsmaßnahme am 8. August 2024 im Kino teilnahm.
Da der Patient hierbei in keinerlei Weise auffällig war und von ihm keine akute Gefahr ausgeht, wurde die gestrige Lockerungsmaßnahme gewährt. Nach jetzigem Kenntnisstand ist der Patient (Unterbringung nach §63 StGB) der richtigen Stufe der möglichen Lockerung zugeordnet, weswegen diese - unbegleiteter Ausgang auf dem Klinikgelände - entsprechend den gesetzlichen Vorgaben gewährt wurde. Hinweise auf Planungsfehler in der Durchführung ergaben sich bis dato nicht, der Patient wird nicht als gefährlich eingeschätzt.
Weiterhin wird mit Hochdruck an der Aufarbeitung des Lockerungsmissbrauchs eines Patienten aus der forensischen Abteilung gearbeitet, der sich am 8. August ereignete. Über Sofortmaßnahmen und das weitere Vorgehen berichtete in der Sitzung des Bezirkstags von Niederbayern am vergangenen Dienstag Prof. Dr. Johannes Hamann, Ärztlicher Direktor des Bezirksklinikums Mainkofen. Strukturen und Prozesse werden genau überprüft und es wird eine externe Untersuchung in Abstimmung mit der Fachaufsicht (Amt für Maßregelvollzug) eingeleitet. Alle Maßnahmen finden dabei in engster Abstimmung mit den weiteren bayerischen Forensiken und in der „Arbeitsgruppe Sicherheit“ des Sozialministeriums statt. Weitreichende Fort- und Weiterbildungskonzepte werden implementiert. Auch Sofortmaßnahmen wurden bereits umgesetzt. - kl –