Landshut - pm (05.06.2020) Ab Montag, 8. Juni, dürfen im Rahmen des Vollzugs der „Fünften Verordnung für Infektionsschutzmaßnahmen“ wieder Laienmusikgruppen unter Beachtung bestimmter hygiene- und infektionsschutzrechtlicher Maßgaben gemeinsam üben und proben. Die Wiederaufnahme des Probebetriebs gilt ausschließlich für den Bereich „Instrumentalmusik“.
Chöre und Gesangsgruppen sind von der Regelung ausgeschlossen, da laut Verordnung mit dem gemeinsamen Gesang eine erhöhte Infektionsgefahr einhergeht.
Unter anderem dürfen am Probebetrieb – einschließlich des musikalischen Leiters – maximal zehn Personen teilnehmen. Publikum ist nicht zugelassen. Darüber hinaus ist zwischen den Teilnehmern ein Mindestabstand von zwei Metern, bei Blasinstrumenten von drei Metern einzuhalten. Auch der Abstand zwischen dem Dirigenten und den Musikern muss mindestens drei Meter betragen.
Eine Mund-Nasen-Bedeckung ist von allen Musikern, freilich mit Ausnahme der Blasmusiker, jederzeit zu tragen.
Die detaillierten Schutzauflagen zum Nachlesen stehen online auf der Internetseite des Bayerischen Staatsministeriums für Gesundheit und Pflege unter www.stmgp.bayern.de oder unter www.landshut.de zur Verfügung.