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Ab 01.01. Neuerungen bei der KfZ-Zulassung

Für die Autofahrer im Landkreis Landshut gab es zum 1. November und 1. Dezember diesen Jahres im Bereich der Kfz-Zulassung Veränderungen. Zum 01.Januar 2015 kommen weitere Änderungen hinzu, auf die Kfz-Zulassungsstelle des Landratsamts Landshut hinweisen will.

Bereits seit 1. November müssen Neuwagen, die erstmals zugelassen werden, mit einem Reifendruckkontrollsystem und einer Gangwechselanzeige ausgestattet sein. Diese Vorgabe wird in der Regel von allen Autoherstellern eingehalten, sodass Neuwagenkäufer bei der Zulassung ihres Fahrzeugs keine Probleme haben sollten.

Seit 1. Dezember nimmt auch der Landkreis Kelheim am Projekt der erweiterten Zuständigkeit der Kfz-Zulassungsstellen in Niederbayern teil. Damit können Bürger und Kfz-Händler aus den Landkreisen Landshut, Deggendorf, Dingolfing-Landau, Kelheim, Regen, Rottal-Inn, Straubing-Bogen und den Städten Straubing und Passau ihr Fahrzeug bei einer der genannten Zulassungsstellen zulassen und müssen nicht zwingend zu ihrer Heimat-Zulassungsstelle fahren. Primär haben Händler und Zulassungsdienste eine Zeit- und Geldersparnis, da nur eine Zulassungsbehörde angefahren werden muss.

Aber auch der einzelne Bürger kann zum Beispiel bei der Zulassungsbehörde seines Arbeitsplatzes seine Kfz-Zulassung erledigen. Besonders für Bewohner des südlichen Landkreises Kelheim ergibt sich in der Kfz-Zulassungsstelle des Landkreises Landshut in Rottenburg eine bürgerfreundliche Alternative für die Erledigung der Zulassungsgeschäfte.

Für Fahrzeuge, die ab 1. Januar 2015 zugelassen werden, gibt es die neue Möglichkeit einer Online-Außerbetriebsetzung. Ab diesem Datum werden entsprechende Zulassungsbescheinigungen Teil I (Fahrzeugscheine) ausgegeben und Zulassungsplaketten verwendet, die verdeckte Sicherheitscodes enthalten. Auf der Zulassungsbescheinigung Teil I und den Plaketten können durch Abziehen einer Abdeckung oder durch Freirubbeln diese Codes sichtbar gemacht werden. Die insgesamt drei Codes müssen dann zur Abmeldung im Bürgerservice-Portal eingegeben werden, welches unter www.buergerserviceportal.de/bayern/lkrlandshut im Internet erreichbar ist.

Damit das Bürgerservice-Portal genutzt werden kann, benötigt man einen neuen Personalausweis mit aktivierter Online-Ausweisfunktion. Des Weiteren kann man ab 1. Januar 2015 sein Kennzeichen bei Umzug in einen anderen Zulassungsbezirk beibehalten. Der Kennzeichenbeibehalt ist allerdings nur bei einem zugelassenen Fahrzeug möglich und sofern kein Halterwechsel erfolgt.

Der Bürger spart sich dadurch aber nicht den Weg zur Zulassungsbehörde. Eine neue Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein) wird ausgestellt und eine Bestätigung über die Kfz-Versicherung (EvB) muss weiterhin vorgelegt werden.

Wenn der Halter im Rahmen diese Kennzeichenbeihehalts sein Fahrzeug umschreiben lässt, also das Kennzeichen seines früheren Wohnorts behält, muss die Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief) nicht vorgelegt werden, es sei denn, mit der Umschreibung ist eine Namensänderung (z.B. bei Heirat) verbunden oder das Fahrzeug hat noch alte Zulassungspapiere.

Die Zuteilung von Kurzzeitkennzeichen erfolgt ab 1. April 2015 nur nach Vorlage der Fahrzeugpapiere. Zudem ist für das Fahrzeug eine noch gültige Hauptuntersuchung oder Betriebserlaubnis notwendig. Andernfalls ist lediglich eine Fahrt zur nächsten Prüfstelle oder zu einer Werkstätte innerhalb des Zulassungsbezirks gestattet. Die Zuteilung des Kurzzeitkennzeichens ist an keine örtliche Zuständigkeit mehr gebunden. Es kann daher bei jeder Zulassungsstelle beantragt werden.

Im Rahmen dieser Rechtsänderungen hat der Gesetzgeber auch einige Gebührenanpassungen vorgenommen. Fragen zu den genannten Änderungen werden von der Kfz-Zulassungsstelle des Landkreises Landshut unter Telefon 0871/408-1818 oder direkt in den drei Zulassungsstellen in Ergolding, Rottenburg und Vilsbiburg beantwortet.

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