Der Zoll bei der Kontrolle einer Warensendung - Foto: Zoll
Landshut/Suben - pm (14.03.2024) Eines der grundlegendsten Verbraucherrechte ist das Recht auf Sicherheit. Die Überwachung des internationalen Warenverkehrs nach oder aus Deutschland trägt hierzu erheblich bei und findet nicht nur an der Grenze, sondern auch an den Zollämtern im Binnenland statt. Stellt der Zoll dabei bedenkliche Waren fest, werden diese der jeweiligen Fachbehörde zur Prüfung übergeben.
Wenn die Waren nicht gesetzeskonform oder sogar gefährlich sind, werden sie aus dem Verkehr gezogen, um die Bürger und Bürgerinnen vor Schaden zu bewahren. Zu Unrecht verwendete Prüfsiegel, unsicheres Kinderspielzeug oder nicht zugelassene Arzneimittel sind nur einige Beispiele, warum der Zoll bei den Kontrollen genau hinschaut und eng mit den Fachbehörden zusammenarbeitet. Häufig handelt es sich bei solchen Waren auch um Produktfälschungen. Für solche Produkte übernehmen die anonymen Hersteller natürlich weder Haftung noch Verantwortung.
"Verbraucher sind stets gut beraten Originalprodukte zu kaufen, bei denen die Hersteller eine Garantie bieten und die Waren vor allem nicht zur versteckten Gefahr für Gesundheit und Leben werden", so Elvira Enders-Beetschen, Pressesprecherin des Hauptzollamts Landshut. Bereits in diesem Jahr wurden von den Zöllnerinnen und Zöllnern des Zollamts Suben größere Sendungen Bekleidung verschiedener bekannter, hochpreisiger Markeninhaber aus dem Verkehr gezogen. Der Wert vergleichbarer Originale würde fast sechs Millionen Euro betragen. Aufgrund dieser sogenannten Schutzrechtsverletzung werden Fälschungen unter zollamtlicher Überwachung vernichtet, um die Verbraucher in der EU vor diesen minderwertigen Waren zu schützen.