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Erster bayerischer Abschnitt von SuedOstLink genehmigt

SuedOstLink Übergabe

Klaus Müller, Chef der Bundesnetzagentur, überreicht den Planfeststellungsbeschluss für den Planungsabschnitt D3b (Konverter-Bereich ISAR) an Thorsten Dietz, Direktor Gleichstromleitungen bei TenneT - Foto: Bundesnetzagentur

Bayern - pm (29.04.2024) Mit dem Erhalt des ersten Planfeststellungsbeschlusses für den bayerischen Abschnitt des SuedOstLink erreicht TenneT einen bedeutenden Meilenstein. Die Bundesnetzagentur gibt grünes Licht für die Planungen im Abschnitt D3b (Konverter-Bereich ISAR). Nachdem bisher nur die Genehmigung eines vorzeitigen Baubeginns für einzelne Maßnahmen vorlag, können weitere Bauarbeiten in diesem Abschnitt jetzt beginnen.

„Diese erste Genehmigung für SuedOstLink entgegen nehmen zu können, ist ein deutliches Zeichen für die Fortschritte im Projekt und beim Netzausbau insgesamt,“ freut sich TenneT-Geschäftsführer Tim Meyerjürgens und ergänzt: „Und es ist nur der Anfang, noch in diesem Jahr erwarten wir in vier weiteren Abschnitten die Planfeststellungsbeschlüsse für SuedOstLink. Daher sind wir zuversichtlich und setzen alles daran, dass wir den ambitionierten Zeitplan weiter einhalten und SuedOstLink rechtzeitig in Betrieb nehmen werden. Für die Versorgung Bayerns mit grünem Strom ist der SuedOstLink von immenser Bedeutung."

SuedOstLink ist ein wichtiger Bestandteil der deutschen Energiewende und eines der größten Netzausbauprojekte für Bayern. Die Gleichstromleitung ermöglicht die Übertragung erneuerbarer Energien vom Norden und Osten in den Süden Deutschlands und leistet damit einen wichtigen Beitrag zur Versorgungssicherheit und CO2-Reduktion in Bayern. Allein mit SuedOstLink können umgerechnet bis zu 10 Millionen Haushalten versorgt werden. Der Planungsabschnitt D3b, für den TenneT nun das dauerhafte Baurecht erhalten hat, umfasst den Konverter-Bereich ISAR. Die Planfeststellungsunterlagen für den Abschnitt hatte TenneT im Winter 2022 bei der Bundesnetzagentur eingereicht. In einem Erörterungstermin hatten betroffene Behörden und Institutionen sowie private Einwender die Möglichkeit, ihre Stellungnahmen TenneT und der verfahrensführenden Behörde persönlich vorzutragen. Nach intensiver Prüfung und Öffentlichkeitsbeteiligung hat die Bundesnetzagentur als verfahrensführende Genehmigungsbehörde nun den Planfeststellungsbeschluss erteilt.

Um die Realisierung von SuedOstLink zu beschleunigen, hatte TenneT bereits vor Erhalt des Planfeststellungsbeschlusses im August 2023 einen Antrag auf vorzeitigen Baubeginn für ausgewählte Maßnahmen gestellt. Seit der Genehmigung im Oktober 2023 hat TenneT bereits einzelne Baumaßnahmen durchgeführt. Das nun erfolgte dauerhafte Baurechts ermöglicht TenneT den Bau des Konverters sowie die vollständige Verlegung der Erdkabel im Planungsabschnitt D3b.

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