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Kinderhilfswerk kritisiert Änderungspläne beim Bau hausnaher Kinderspielplätze

Bayern - pm (24.09.2024) Das Deutsche Kinderhilfswerk kritisiert die Pläne der Bayerischen Landesregierung, im Rahmen der Reform der Bayerischen Bauordnung die staatlich angeordnete Kinderspielplatzpflicht künftig nicht mehr auf Landesebene, sondern über die Kommunen zu regeln.

Auch die angestrebten Regelungen, dass die Einrichtung eines Spielplatzes zukünftig nicht mehr ab drei, sondern erst ab fünf neu zu schaffenden Wohneinheiten verpflichtend ist und die geplanten Änderungen bei der Lage der Spielplätze gefährdet aus Sicht der Kinderrechtsorganisation das in der UN-Kinderrechtskonvention normierte Kinderrecht auf Spiel. Die geplanten Änderungen sollen in dieser Woche im Bayerischen Landtag im Rahmen des Gesetzentwurfes der Staatsregierung zum Ersten Modernisierungsgesetz Bayern beraten werden.

„Insbesondere in Großstädten, aber auch darüber hinaus brauchen Kinder ein engmaschiges Netz aus abwechslungsreichen, durch Grün- und Wegeverbindungen miteinander verknüpften Spielgelegenheiten, die zum freien, möglichst selbstbestimmten Spielen einladen. Einen wichtigen Baustein in diesem Netz bilden insbesondere für jüngere Kinder die leicht erreichbaren hausnahen Spielplätze. Der Aktionsradius der Jüngsten vergrößert sich erst mit den Jahren und stagniert dabei sogar, wenn frühe Erfahrungen auf hausnahen Spielplätzen ausbleiben. Die Pläne der Landesregierung konterkarieren das drängende Problem, einer Mediatisierung und Bewegungsarmut von Kindern entgegenzuwirken“, betont Holger Hofmann, Bundesgeschäftsführer des Deutschen Kinderhilfswerkes.

„Seit einigen Jahren beobachten wir mit großer Sorge, dass etliche private Eigentümerinnen und Eigentümer von Mehrfamilienhäusern ihrer Pflicht zur Schaffung von Spielgelegenheiten auf dem eigenen Grundstück nicht mehr im ausreichenden Maße nachkommen. Selbst wenn Kommunen sie nicht längst von dieser Pflicht befreien – die Kontrolle der Umsetzung erfolgt viel zu selten. Damit geht nicht nur ein bedeutendes Flächenpotential verloren, der Nutzungsdruck auf die verbliebenen öffentlichen Spielflächen steigt dadurch um ein Vielfaches. Mit den geplanten Änderungen im Rahmen der Reform der Bayerischen Bauordnung droht sich diese Situation weiter zu verschärfen. Sich darauf zu berufen, dass Kommunen am besten wissen, wo die Spielplätze am dringendsten gebraucht werden, verkennt die Gefahr, dass im Zweifel zwei soziale Belange auf dem Rücken der Kleinsten gegeneinander ausgespielt werden: das Recht auf bezahlbaren Wohnraum und das Recht auf Spiel! Darüber hinaus befürchten wir, dass Bayern anderen Bundesländern als schlechtes Vorbild dienen könnte. Stattdessen fordern wir eine Verschärfung und Präzisierung der Spielplatzpflicht nach dem Vorbild des 1. Ortsgesetzes von Bremen“, so Holger Hofmann.

Das Deutsche Kinderhilfswerk hat bereits im Jahre 2018 eine Studie zur „Anlage von Spielplätzen durch nicht-öffentliche Bauherren/-träger in deutschen Großstädten“ veröffentlicht, die sich mit den Vorschriften und der Verwaltungspraxis der Baubehörden in deutschen Großstädten bezüglich der Verpflichtung zur Anlage von Kinderspielplätzen im Zuge des Wohnungsneubaus beschäftigt. Dabei wurden die geltenden Vorschriften zur Anlage und Unterhaltung von privaten Kinderspielplätzen in 18 Großstädten aus acht Bundesländern miteinander verglichen. Das sind Zweidrittel aller 26 Großstädte mit über 250.000 Einwohnern aus der Hälfte der Bundesländer in Deutschland. Teilgenommen haben Augsburg, Berlin-Pankow, Bochum, Bonn, Bremen, Dortmund, Essen, Frankfurt am Main, Hamburg, Karlsruhe, Köln, Leipzig, Mannheim, München, Münster, Nürnberg, Stuttgart und Wuppertal. Die Studie und passende Handlungsempfehlungen kann unter www.dkhw.de/spielplatzstudie heruntergeladen werden.

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