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Bayernweit relevantes Urteil stärkt Rechte von Stadträten

Zierl Becker

ÖDP-Stadträtin Alexa Zierl (l.) und Co-Landesvorsitzende Agnes Becker

Bayern - pm (26.02.2026) ÖDP-Stadträtin Alexa Zierl aus Fürstenfeldbruck hat Klage beim Verwaltungsgericht eingereicht und war damit erfolgreich: Das Gerichtsurteil spricht Gemeinderatsmitgliedern das Recht zu, sich sinnvoll auf Sitzungen vorbereiten zu können – sprich: Unterlagen, die zur Beurteilung eines Tagesordnungspunkts notwendig sind, vorab zu erhalten.

Außerdem dürfen Kommunen nicht einfach Tagesordnungspunkte schwammig formulieren und dann ohne Vorberatung in nichtöffentlicher Sitzung mit Tischvorlage mit einfacher Mehrheit beschließen lassen. Beschlüsse, die dagegen verstoßen, können nachträglich aufgehoben beziehungsweise als unwirksam erklärt werden, sofern das Vorgehen in der Sitzung bereits gerügt wurde.

Beitrag für Demokratie

„Dieses Urteil stärkt landesweit den Einfluss und die Handlungsfähigkeit von Gemeinde-, Stadt- und Kreisräten und ist somit ein wertvoller Beitrag für unsere Demokratie“, erklärt Agnes Becker, Co-Landesvorsitzende der ÖDP Bayern, und freut sich über das Engagement von Alexa Zierl. Konkreter Anlass waren zwei zusammenhängende Tagesordnungspunkte in der Stadt Fürstenfeldbruck, die nichtöffentlich, ohne Vorberatung und explizit ohne vorherige Zusendung von Unterlagen angesetzt wurden. Erst in der Sitzung teilte die Stadt kurz vor der Beratung der Punkte eine Tischvorlage mitsamt Beschlusstexten aus. „Am Ende einer dreistündigen Sitzung, in der es um das Aufreger-Thema einer Umgehungsstraße ging, wurden kurz vor 22 Uhr, als alle nur noch heim wollten, die besagten Tagesordnungspunkte aufgerufen“, erklärt Alexa Zierl. „Wer so etwas einreißen lässt, bekommt irgendwann überhaupt keine Unterlagen mehr“, befürchtete sie und reichte Klage ein.

Empfehlung: Passus in der Geschäftsordnung

Für die nach der Kommunalwahl neu zusammen gesetzten Gremien hat sie daher eine dringende Empfehlung: „Wenn nach der Wahl die Geschäftsordnung neu ausgehandelt wird, sollten alle gewählten Mitglieder eines Gremiums darauf achten, dass darin das individuelle Recht aller Mitglieder festgeschrieben ist, vor einer Sitzung Akteneinsicht in entscheidungserhebliche Unterlagen nehmen zu dürfen. Nur so kann ein Gemeinde- oder Stadtrat seiner Pflicht zur Kontrolle der Verwaltung überhaupt nachkommen.“ Sie habe das Verfahren auch deshalb gewonnen, weil dieser Passus in der Geschäftsordnung enthalten war. „Damit hat die ÖDP erneut als Reißnagel einen großen Hintern bewegt – und die Demokratie gestärkt“, fasst Agnes Becker zusammen.

Bernhard Schindler Wolfgang Bosbach

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