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Beim Brenner-Nordzulauf kommt es nun zur parlamentarische Befassung

BNZ Innbruecke

Visualisierung der geplanten Bahnbrücke über den Inn. - Grafik: DB InfraGO

Bayern - pm (06.07.2026) Meilenstein für eine der wichtigsten Europaverbindungen: Die DB InfraGO hat die Vorplanung abgeschlossen und eine Vorzugstrasse ermittelt. Sie hat damit die Voraussetzungen für die Parlamentarische Befassung des Bahnprojekts Brenner-Nordzulauf im Deutschen Bundestag geschaffen. Nunmehr entscheidet der Deutsche Bundestag über den weiteren Fortgang des Bahnprojekts.

Das Projektteam der DB InfraGO hat in enger Zusammenarbeit mit der Region und auf Grundlage zahlreicher technischer Untersuchungen eine leistungsfähige Strecke entsprechend den Vorgaben des Bundesverkehrswegeplans geplant, die den Mehrverkehr zum Brennerbasistunnel abwickeln und mehr Nahverkehr auf der weiterhin bestehenden Bestandsstrecke ermöglichen wird. Die geplante zweigleisige Neubaustrecke berücksichtigt die besonderen Verhältnisse im bayerischen Inntal. Über die Hälfte der Strecke soll in Tunneln verlaufen. Der Verlauf der Neubaustrecke wurde im Dialog entwickelt. Dafür gab es über 270 Sitzungen in Dialogforen sowie Infoveranstaltungen und hunderte Einzelgespräche. Zahlreiche Hinweise sind in den Trassenverlauf aufgenommen worden. Darüber hinaus konnte die Region weiterführende Kernforderungen einreichen, die bewertet wurden und in den parlamentarischen Prozess eingebracht werden.

Matthias Neumaier, DB InfraGO-Gesamtprojektleiter für das Bahnprojekt Brenner-Nordzulauf: „Wir haben unseren Planungsauftrag erfüllt und die verkehrliche Zielsetzung aus dem Bundesverkehrswegeplan erreicht. Die neu geplante Strecke kann die zusätzlichen Güterverkehre aufnehmen, die der Brennerbasistunnel ermöglichen wird. Der Fernverkehr zwischen Deutschland, Österreich und Italien profitiert von kürzeren Reisezeiten. Mit der neuen Brennerachse zwischen München und Verona können wir mehr Verkehr von der hochbelasteten Straße auf die umweltfreundliche Schiene verlagern.“ 

Die Unterlagen der Vorplanung gingen gemeinsam mit der Bewertung der zusätzlichen Kernforderungen im vergangenen Jahr an das Eisenbahn-Bundesamt und das Bundesverkehrsministerium. Sie werden Teil der Parlamentarischen Befassung im Deutschen Bundestag.
 
Kernforderungen aus der Region bewertet

Aus der Region – von Kommunen bis Einzelpersonen – wurden insgesamt 119 Kernforderungen eingereicht. Die DB InfraGO bewertete, inwieweit die Forderungen die verkehrliche Zielsetzung des Bundes erfüllen, ob sie technisch machbar sind und welche Kosten damit verbunden wären.

Die Kernforderungen beziehen sich auf viele verschiedene Aspekte: Überwiegend wurden zusätzlicher Lärm- und Erschütterungsschutz und Anpassungen im Trassenverlauf gefordert, wie etwa weitere Tunnelanteile. Darüber hinaus gab es konkrete regionale Wünsche, wie eine Rad- und Fußgängerbrücke parallel zur geplanten Innüberquerung. Einige Kernforderungen entsprechen nach Prüfung der DB InfraGO nicht der verkehrlichen Zielsetzung aus dem Bundesverkehrswegeplan oder sind technisch nach aktuellen Standards nicht genehmigungsfähig. Das von Bürgerinitiativen eingereichte „Alternativkonzept“ würde nach erster Analyse durch die DB InfraGO vor allem auf der Verbindung Rosenheim – Mühldorf – Landshut massive Betroffenheiten mit sich bringen. Die verkehrliche Zielsetzung wäre trotzdem nicht erfüllbar. Eine gewünschte unterirdische Verknüpfungsstelle im Wildbarren kann die sicherheitstechnischen Vorgaben nicht erfüllen.

Alle Kernforderungen werden dem Deutschen Bundestag vorgelegt. Das Parlament wird dann über die Trasse und die regionalen Forderungen entscheiden. Matthias Neumaier dazu: „Wir haben die Bedürfnisse und Gegebenheiten der Region bestmöglich berücksichtigt. Allerdings muss die Wirtschaftlichkeit bei der Planung immer gegeben sein. Über Forderungen, die über das gesetzlich vorgeschriebene Maß hinaus gehen, muss die Politik entscheiden.“

Der Beschluss im Deutschen Bundestag wird Voraussetzung für die kommenden Planungsschritte sein.

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