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Führerscheine: Derzeit kein Grund zum Umtausch

führerscheine(7.08.2016) Wer über einen Führerschein verfügt, der vor dem Jahr 2013 ausgestellt worden ist, für den besteht derzeit keinerlei Notwendigkeit, ihn umzutauschen: Darauf weist die Führerscheinstelle des Landratsamts Landshut hin vor dem Hintergrund von Medienberichten über eine geplante Umtauschpflicht.

Vor 2013 ausgestellte und damit noch nicht befristete Führerschein-Dokumente behalten ihre Gültigkeit und es besteht aktuell kein Grund, sie gegen ein einheitliches EU-Dokument umzutauschen.

Die Einführung eines stufenweisen Pflichtumtausches befindet sich im Gesetzgebungsverfahren. Nach unverbindlichen Informationen, die den Mitarbeitern der Führerscheinstelle des Landratsamts Landshut vorliegen, ist derzeit geplant, dass der Pflichtumtausch im Jahr 2021 beginnen soll: Gestaffelt nach Ausstellungsdatum des Führerscheins und nach dem Geburtsjahrgang des Führerschein-Inhabers soll dieser Umtausch dann bis 2033 abgeschlossen sein.

Wie weit und wann die Planungen tatsächlich in materielles Recht und in Verfahrensvorschriften einfließen, ist im Moment nicht absehbar. Es hat daher auch keinen Sinn, sich derzeit bei der Führerscheinstelle oder bei  den Gemeinde-Verwaltungen über die Modalitäten eines Umtausches zu informieren.

Die Fahrerlaubnis selbst ist von der geplanten Rechtsänderung nicht betroffen. Wenn neue und vor allem verbindliche Informationen vorliegen, wird das Landratsamt Landshut diese Informationen über seine üblichen Kommunikationswege weiterverbreiten, insbesondere auch über Pressemitteilungen und Informationen auf seiner Internet-Seite.

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