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Landratsamt: Vereinspauschale unbedingt bis 28.02. beantragen. Gelder vom Freistaat

Der Freistaat Bayern unterstützt auch im Jahr 2013 die Sport- und Schützenvereine zwischen Rhön und Karwendelgebirge mit „Zuwendungen zur Förderung des außerschulischen Sports": Diese Unterstützung erfolgt gemäß den bayerischen Sportförderrichtlinien unter dem Begriff „Vereinspauschale". Um in den Genuss der Fördermittel zu kommen, müssen die Vereine einen Antrag stellen.

Für die konkrete Umsetzung, die Auszahlung der Fördermittel, sind die Landratsämter zuständig. Das Landratsamt Landshut hat die Antragsunterlagen bereits vor Längerem an alle entsprechenden Vereine verschickt, die der Behörde bekannt sind. Neue Vereine können die Antragsunterlagen beim Landratsamt Landshut (Veldener Straße 15, 84036 Landshut) anfordern oder sie auf der Internetseite des Landkreises abrufen beziehungsweise bearbeiten: www.landkreis-landshut.de (Landratsamt / Formulare / Vereinspauschale).
Die Anträge sind vor dem 1. März 2013 beim Landratsamt Landshut einzureichen (Zimmer 326, Telefon 0871/408-3141). Es handelt sich hierbei um eine Ausschlussfrist, das heißt: später eingehende Anträge werden nicht mehr berücksichtigt. Denn alle für die Vereinspauschale zur Verfügung stehenden Fördermittel werden im Freistaat auf der Grundlage der zum 1. März vorliegenden Vereinsdaten verteilt.

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