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Landratsamt: Terminvereinbarungen weiter notwendig - Auch die FFP2-Maskenpflicht bleibt bestehen

MASKENPFLICHT WEITERHIN Landkreis Landshut - pm (01.04.2022) Auch wenn am Wochenende ein großer Teil der bisherigen Corona-Maßnahmen entfällt und lediglich durch   Empfehlungen ersetzt werden soll: Das Landratsamt Landshut hat sich dazu entschieden, nach wie vor seine Pforten für Besucher nur nach   vorheriger Terminvereinbarung zu öffnen. Denn diese Form der Besucherlenkung hat sich in den vergangenen beiden Pandemie-Jahren absolut   bewährt und hat zu verringerten Wartezeiten für die Bürgerinnen und Bürger geführt.

Eine Ausnahme bilden weiter die Kfz-Zulassungsstellen: An den Standorten in Ergolding und Rottenburg ist weiter keine vorherige Terminvereinbarung nötig, in Vilsbiburg schon.

Weiterhin sind die Besucherinnen und Besucher des Landratsamtes und seiner Außenstellen verpflichtet, eine FFP2-Maske zu tragen (sofern sie nicht nachweislich durch ein ärztliches Attest von der Maskenpflicht grundsätzlich befreit sind). Der 3G-Nachweis entfällt aber ab zu Beginn der kommenden Woche.

Das Landratsamt Landshut führt diese Maßnahmen auf Basis seines Hausrechts fort. Denn auch wenn das Infektionsschutzgesetz des Bundes ausläuft: Das Corona-Infektionsgeschehen in der Region Landshut befindet sich – wie im Rest der Bundesrepublik – weiter auf sehr hohem Niveau. Durch die schnelle Verbreitung des Virus in der aktuell vorherrschenden Omikron-Variante sind Erkrankungen und Quarantäne-Maßnahmen nach wie vor an der Tagesordnung und betreffen auch die Arbeit des Landratsamtes.

„Mit der Fortführung dieser Maßnahmen wollen wir unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, aber natürlich die Bürgerinnen und Bürger weiterhin so gut wie möglich vor einer möglichen Ansteckung – sei es mit dem Corona-Virus oder einer anderen Infektionskrankheit – bewahren. Das Tragen einer Maske hat sich absolut bewährt und ist mittlerweile zur Gewohnheit geworden. Und auch ohne rechtliche Verpflichtung: Die Rücksichtnahme aufeinander ist weiterhin unerlässlich“, erklärt Landrat Peter Dreier diese Entscheidung.

 Die Stadt Landshut hat angekündigt, in seinen Verwaltungsgebäuden dieselben Regelungen zugrunde zu legen.

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