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Jugendschöffen gesucht: Bewerbung bis 14. April möglich

Landkreis Landshut - pm (10.02.2023) Bis zum 14. April werden im Landkreis Landshut noch ehrenamtliche Richter für Gerichtsverhandlungen mit jugendlichen Angeklagten, so genannte Jugendschöffen, gesucht. Die Jugendschöffen unterstützen die Berufsrichter bei bestimmten Gerichtsverhandlungen. Dabei sind ihre Befugnisse und Kompetenzen, bis auf wenige Ausnahmen, identisch mit denen eines Berufsrichters.

Auch bei der Beurteilung der Tat und bei der Entscheidung über die Strafe gibt es hinsichtlich der Rechte und Kompetenzen kaum Unterschiede zwischen Berufs- und Laienrichtern. Beim Schöffenamt handelt es sich um ein staatsbürgerliches Ehrenamt: Das heißt, jeder deutsche Staatsbürger, der die Voraussetzungen dafür erfüllt, kann zum Jugendschöffen berufen werden.

Die Jugendschöffen sollen erzieherisch befähigt und in der Jugenderziehung (beispielsweise als ehrenamtlicher Betreuerinnen und Betreuer oder als Ausbilderinnen oder Ausbilder) erfahren sein. Personen, die an diesem Ehrenamt interessiert sind, müssen die allgemeinen Voraussetzungen für die Übernahme von Ehrenämtern erfüllen, im Landkreis Landshut wohnen, zu Beginn der Amtsperiode das 25. Lebensjahr vollendet sowie das 70. Lebensjahr noch nicht überschritten haben. Nicht berufen werden können Personen, die finanzielle und gesundheitliche Probleme haben sowie keine ausreichenden Deutschkenntnisse vorweisen.

Die Wahl zum Jugendschöffen erfolgt für die Dauer von fünf Jahren. Die kommende Amtsperiode erstreckt sich auf den Zeitraum von 2024 bis 2028. Nachdem das Amt des Jugendschöffen eine äußerst verantwortungsvolle Aufgabe innerhalb der Strafrechtspflege darstellt, sind Arbeitgeber verpflichtet, Jugendschöffen für die Sitzungstätigkeiten freizustellen. Es wird eine Aufwandsentschädigung gewährt.

Die Vorschlagslisten für die Jugendschöffen werden vom Jugendamt vorbereitet. Wer sich als Jugendschöffe für den Landkreis Landshut bewerben will, kann anhand einer Checkliste, die unter www.landkreis-landshut.de veröffentlicht ist, vorab prüfen, ob die Voraussetzungen erfüllt sind.

Das entsprechende Bewerbungsformular finden Sie unter folgendem Link: https://www.justiz.bayern.de/service/schoeffen. Bitte senden Sie dieses anschließend ausgefüllt mit dem Betreff „Jugendschöffenwahl Bewerbung“ per E-Mail an Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!, bzw. alternativ per Post an Kreisjugendamt Landshut, Sonnenring 14, 84032 Altdorf.

Weitere Informationen sind unter www.schoeffenwahl2023.de zu finden. Bei Rückfragen steht Ihnen das Kreisjugendamt unter Tel. 0871 408-4808 zur Verfügung.

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