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Geflügelpest: Fall im Raum Ergoldsbach festgestellt

Vogelgrippeausbruch

Das Staatliches Veterinäramt richtet eine Schutz- und Überwachungszonen ein.

Ergoldsbach - pm (14.02.2023) Der Verdachtsfall hat sich bestätigt: Auf einem geflügelhaltenden Betrieb in der Gemeinde Ergoldsbach ist ein Fall von HPAIV H5N1, oder aviäre Influenza bzw. Vogelgrippe genannt - festgestellt worden. Auf dem betroffenen Hof wurden Enten und Hühner gehalten, die größtenteils durch den Erreger selbst bereits umgekommen sind.

Um die Infektionsgefahr einzudämmen, richtet das Staatliche Veterinäramt eine drei Kilometer Radius umfassende Schutzzone (Gemeinden Ergoldsbach und Hohenthann) ein, umrahmt von einer zehn Kilometer umfassenden Überwachungszone (Neufahrn, Bayerbach, Postau, Essenbach, Ergolding, Rottenburg sowie Teile der Landkreise Straubing-Bogen, Regensburg und Kelheim).

In diesem Bereich werden Haltungs-, Handels- und Transportbeschränkungen für ansässige Geflügelhalter zu Tragen kommen. Diese gelten bis auf weiteres, mindestens aber bis Anfang/Mitte März. Eine genaue Übersicht und die entsprechenden Auflagen sind auf www.landkreis-landshut.de zu finden.

Anträge auf Ausnahmegenehmigungen zu den Verbringungsverboten können per E-Mail an Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!; gestellt werden.

Die Geflügelpest ist eine in der Regel tödlich verlaufende Tierseuche, an der vor allem auch Hühner und Puten erkranken können. Es gilt als wahrscheinlich, dass Wasser- und Zugvögel zu den Überträgern dieser Seuche gehören und sich das Virus deshalb schnell flächendeckend ausbreiten kann. Sollte der Erreger in einem Nutztierbestand festgestellt werden, kommen EU-weit geltende Maßnahmen zur Tierseuchenbekämpfung zum Tragen: Die Tiere des infizierten Bestandes müssen komplett gekeult werden, es müssen Schutz- und Überwachungszonen eingerichtet werden, um die Ausbreitung einzudämmen. Menschen können sich in aller Regel nur schwer mit Vogelgrippeviren anstecken.

Das Veterinäramt fordert deshalb die Geflügelhalter in Stadt und Landkreis Landshut auf, ihre Bestände entsprechend zu schützen.

Insbesondere sind folgende Maßnahmen zu ergreifen:

  • Trennen Sie strikt zwischen Straßen- und Stallkleidung: Betreten Sie den Auslauf/ Stall nur in betriebseigener Schutzkleidung und mit stallspezifischem Schuhwerk. Lassen Sie die Schuhe, die Sie im Stall tragen, im Stall. Betreten Sie den Stall nicht mit Schuhen, die Sie draußen getragen haben.
  • Bewahren Sie Futter, Einstreu und sonstige Gegenstände, die mit Geflügel in Berührung kommen können, für Wildvögel unzugänglich auf.
  • Sichern Sie die Ein- und Ausgänge zu den Ställen oder die sonstigen Standorte des Geflügels gegen unbefugten Zutritt oder unbefugtes Befahren.
  • Sorgen Sie für lokale Desinfektionsmöglichkeiten.
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