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Öffentliche Anhörung zum Neubau der Ortsumgehung Weihmichl

Neubau OU Weihmichl

Zum geplanten Neubau der Ortsumgehung Weihmichl werden geänderte Planunterlagen ausgelegt, die online und vor Ort in den Rathäusern Furth und Weihmichl sowie des Marktes Altdorf zur Einsichtnahme zur Verfügung stehen. - Skizze: Staatliches Bauamt Landshut

Weihmichl - pm (10.04.2024) Für die Ortsumgehung Weihmichl im Zuge der B 299 läuft derzeit das Planfeststellungsverfahren. Aufgrund von Einwendungen im bisherigen Anhörungsverfahren hat das Staatliche Bauamt Landshut Planänderungen sowie Planergänzungen vorgenommen. Die Regierung von Niederbayern als zuständige Planfeststellungsbehörde führt nun auf Antrag des Staatlichen Bauamtes zu den geänderten Planunterlagen eine ergänzende öffentliche Anhörung durch.

Die Planänderungen und Planergänzungen, die ins Verfahren eingebracht wurden, beinhalten im Wesentlichen nachfolgende Punkte: den Bau einer zusätzlichen Anschlussstelle nördlich Furth; eine Anpassung des Knotenpunktes mit der St 2049 bei Rannertshofen; die Beibehaltung der bisherigen Wegeverbindung inklusive des Bahnübergangs zwischen Arth und dem bestehenden Kreisverkehr; die Errichtung einer Fußgängerunterführung bei Arth zur Querung der künftigen B 299 in Richtung Further Bachtal; Anpassungen bei den Wirtschaftswegen und Optimierungen zu den Bushaltestellen sowie die Erstellung eines Fachbeitrags zur Wasserrrahmenrichtlinie und die Einarbeitung eines Klimaschutzberichts bezüglich der Treibhausgasemissionen.

Einsichtnahme online und vor Ort

Die geänderte Planung (Tektur vom 26. Februar 2024) kann ab sofort online auf der Internetseite der Regierung unter www.regierung.niederbayern.bayern.de/service/planfeststellungsverfahren unter den Rubriken „Straßenrechtliche Planfeststellungsverfahren“ und „Aktuell laufende Planfeststellungsverfahren“ eingesehen werden.

Außerdem werden die Planunterlagen in den Gemeinden Furth und Weihmichl (Verwaltungsgemeinschaft Furth) sowie im Markt Altdorf öffentlich ausgelegt. Ort und Zeit der Auslegung werden dort öffentlich bekanntgemacht.

Durch die ergänzende öffentliche Auslegung wird den Bürgerinnen und Bürgern sowie den beteiligten Behörden und Fachstellen Gelegenheit gegeben, sich über die Planänderung zu informieren und Einwendungen zu erheben beziehungsweise eine Stellungnahme abzugeben.

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