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Landrat Peter Dreier bürgert langjährige Landratsamts-Mitarbeiterin ein

Einbürgerung Ayse CetinkayaEin „besonders schönes Ereignis für beide Seiten“, so beschrieb Landrat Peter Dreier die Einbürgerung von Ayse Cetinkaya am Landratsamt.

Landshut - pm (10.07.2024) Eigentlich ist die Einbürgerung ein formeller Akt – doch in diesem Falle war es für Landrat Peter Dreier, Vertretern des Ausländeramtes und die Mitarbeiterinnen des Sachgebietes Schülerbeförderung und Öffentlicher Personennahverkehr am Landratsamt ein besonderes Ereignis: Durften sie doch ihrer langjährigen Kollegin Ayse Cetinkaya zur Erlangung der deutschen Staatsbürgerschaft gratulieren, die sie nun parallel zur türkischen tragen wird.

In Istanbul geboren, ist Cetinkaya aber bereits im Alter von acht Jahren nach Deutschland gekommen. Ihr Vater war bereits einige Jahre vorher eingereist und holte dann seine Familie nach, um sich in Deutschland ein neues Leben aufzubauen. Zunächst lebte die Familie in Andermannsdorf, mittlerweile ist Cetinkaya in Ergoldsbach heimisch. Bereits seit 25 Jahren ist sie im Landratsamt Landshut für die Schülerbeförderung zuständig, sodass auch ihre Kolleginnen zu den ersten Gratulanten gehörten.

„Ich empfinde es als großes Privileg, mit zwei Ländern, zwei Kulturen und zwei Religionen leben zu dürfen“, erklärt Cetinkaya und zeigt sich auch im Ehrenamt sehr engagiert ihre Kulturen zusammenzubringen. Besonders freut es sie, dass sie in der Bundestagswahl im kommenden Jahr das erste Mal in ihrem Leben wählen gehen darf.

Durch die vor kurzem in Kraft getretene Änderung des Einbürgerungsrechtes ist es den Antragsstellern möglich, Deutsche zu werden, ohne ihre bisherige Staatsangehörigkeit aufgeben zu müssen. Durch diese Modernisierung des Staatsangehörigkeitsrechtes sind bereits hunderte Anträge eingegangen, aktuell besteht eine Warteliste.

Bislang wurden im Landkreis Landshut jedes Jahr mehrere hundert Einbürgerungen vorgenommen. Es stellen rumänische, syrische, türkische und kosovarische Staatsangehörige die größten Gruppen unter den Einbürgerungsbewerbern. Die Antragsteller müssen nachweisen, dass sie die Voraussetzungen für eine Einbürgerung wie u.a. mehrjähriger Aufenthalt in Deutschland, Sprachkenntnisse, Straffreiheit und Verfassungstreue erfüllen.

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