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Gewässerunterhaltungszweckverband am Scheideweg

Landkreis Landshut - pm (21.09.2024) Wie geht es weiter mit dem Gewässerunterhaltungszweckverband (kurz: GUZV)? Die erfolgreiche, interkommunale Zusammenarbeit über die Landkreisgrenzen hinweg steht aktuell an einem Scheideweg. Diese Frage stand im Mittelpunkt der Jahreshauptversammlung des Zweckverbandes, der bereits seit 1976 besteht.

Aufgrund der immer komplexer werdenden Aufgaben und Anforderungen im sehr umfangreichen Verbandsgebiet (Landkreise Dingolfing-Landau, Landshut, Kelheim) hat das bisher tätige Ingenieurbüro Dietlmeier erklärt, nach Abschluss des jetzigen Bauabschnittes die Tätigkeit nicht mehr fortzuführen – obgleich die Zusammenarbeit über viele Jahre sehr erfolgreich war.

Dabei wurde seitens des Wasserwirtschaftsamtes erneut das so genannte „Regensburger Modell“ ins Spiel gebracht, bei dem die jeweiligen, etablierten Landschaftspflegeverbände die Aufgaben des GUZV übernehmen – obgleich mit deutlich höheren Kosten für die Mitgliedsgemeinden zu rechnen sei, gab der Vorsitzende Josef Klaus zu bedenken. Da bereits einige der Mitgliedsgemeinden in beiden Institutionen Mitglied sind, wurde das Modell positiv bewertet – zumal bereits seit Jahren guten Kontakt und eine gute Zusammenarbeit mit den einzelnen Landschaftspflegeverbänden bestehe.

Das Problem: Diese Leistung kann nach Gesprächen mit den einzelnen Landschaftspflegeverbänden zum jetzigen Zeitpunkt nicht flächendeckend im gesamten Verbandsgebiet geleistet werden, sodass ein vollständiger Übergang des Verbandes aktuell nicht möglich ist – eine schwierige Situation für den Verband mit dem Niederaichbacher Bürgermeister Josef Klaus an der Spitze. Er wolle deshalb versuchen, hier zeitnah die personellen Kapazitäten zu schaffen, zumal die Aufgaben des GUZV auch in der Zukunft an Bedeutung gewinnen werden.

Der GUZV kümmert sich um Pflege und Unterhalt aller Gewässer 3. Ordnung zwischen der Altmühl, der Großen und Kleinen Laber, der Isar, der Vils und der Bina – genauer: um das ganze Geflecht von Bächen und kleinen Wasseradern zwischen diesen Flüssen. Diese Lebensadern der heimischen Natur intakt zu halten, ist nach Landesrecht Pflicht der Gemeinden.

Unter fachlicher Beratung würden hier den Belangen der Natur, aber auch der Wirtschaftlichkeit Rechnung getragen. Für die Erfüllung seiner Aufgaben kann sich der GUZV auf einen Haushaltsplan für das laufende Jahr stützen, der 713.400 Euro im Verwaltungshaushalt und 186.800 Euro im Vermögenshaushalt umfasst.

Um auch künftig über ausreichend Mittel für die Pflege- und Unterhaltungsmaßnahmen zu verfügen, wurde die Umlage je Flächeneinheit, die die GUZV-Mitgliedsgemeinden beisteuern, je Hektar bei 1,55 Euro belassen. Weiterhin stimmte die Verbandsversammlung den Austritten der Gemeinden Buch a. Erlbach (Landkreis Landshut) und Teugn (Landkreis Kelheim) zu.

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