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Planfeststellung für Neubau der 380-kV-Leitung von „Umspannwerk Altheim“ bis „Schaltanlage Isar“

Planfeststellung 380kVLeitung Isar Altheim

Die Planunterlagen für den von der TenneT TSO GmbH beabsichtigten Neubau der 380-kV-Leitung ab dem „Umspannwerk Altheim“ bis zur „Schaltanlage Isar“ können auf der Internetseite des Marktes Essenbach und der Gemeinde Niederaichbach eingesehen werden. - Karte: TenneT TSO GmbH

Landkreis Landshut - pm (17.09.2024) Die Regierung hat das Anhörungsverfahren der Planfeststellung für den Neubau der 380-kV-Leitung „Isar – Altheim, Abschnitt 1, Umspannwerk Altheim – Schaltanlage Isar“ eingeleitet. Das Verfahren wurde von der TenneT TSO GmbH als Übertragungsnetzbetreiberin beantragt. Die Planunterlagen werden voraussichtlich ab kommenden Montag, 23. September, von den betroffenen Kommunen – dem Markt Essenbach und der Gemeinde Niederaichbach – online zur Einsichtnahme zur Verfügung gestellt.

Die TenneT TSO GmbH beabsichtigt den Neubau einer circa sechseinhalb Kilometer langen 380-kV-Leitung ab dem „Umspannwerk Altheim“ bis zur „Schaltanlage Isar“ im Landkreis Landshut zwischen der Isar und den Ortslagen Unterahrain, Oberahrain und Ohu. Das Neubauprojekt soll im Wesentlichen als Erdkabel und nur am Anfangs- und Endpunkt als Freileitung errichtet werden. Der Übergang von den Freileitungsabschnitten zum Erdkabel erfolgt mittels Kabelübergangsanlagen. Aufgrund der Anzahl der Stromkreise sind in den Freileitungsabschnitten zwei parallel verlaufende Leitungen vorgesehen. Dadurch können auch die zwei Stromkreise der bestehenden 110-kV-Leitung der Bayernwerk Netz GmbH mitgeführt und die Bestandsleitung nach Inbetriebnahme der Neubauleitung rückgebaut werden.

Planunterlagen online einsehbar

Die Planunterlagen stehen voraussichtlich ab dem kommenden Montag, 23. September, auf den nachfolgend genannten Internetseiten der betroffenen Kommunen zur Verfügung: Markt Essenbach unter www.essenbach.de und Gemeinde Niederaichbach unter www.gemeinde-niederaichbach.de. Die Einsichtnahme ist während der Auslegungsfrist voraussichtlich ab 23. September bis 22. Oktober möglich. Bis zwei Wochen nach Ablauf der Auslegungsfrist können Betroffene Anregungen, Stellungnahmen und Einwendungen abgeben.

Die Unterlagen werden während der Auslegungsfrist auch auf der Internetseite der Regierung unter www.regierung.niederbayern.bayern.de/pfv-enwg unter dem Reiter „Aktuell laufende Planfeststellungsverfahren“ veröffentlicht.

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