Landkreis Landshut - pm (18.11.2024) Art. 46 Absatz III der Bayerischen Landkreis-Ordnung besagt: „Die in nichtöffentlicher Sitzung gefassten Beschlüsse sind der Öffentlichkeit bekanntzugeben, sobald die Gründe für die Geheimhaltung weggefallen sind.“ Eben diese Beschlüsse können nun online auf der Homepage des Landkreises Landshut für die Kreisgremien eingesehen werden.
Unter www.landkreis-landshut.de -> Landkreis -> Kreistag und Kreisorgane ist der Link zum Ratinfo-Portal (SessionNet | Bürgerinfoportal) zu finden, in dem diese Beschlüsse aufgeführt werden.