Die Stadt Landshut hat nach § 28 Satz 1 der Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO) eine Vorschlagsliste für ehrenamtliche Richter am Bayerischen Verwaltungsgericht Regensburg aufzustellen. Die fünfjährige Amtszeit der ehrenamtlichen Richter beginnt am 1. April 2015. Bürgerinnen und Bürger aus dem Stadtgebiet können sich bis spätestens 30. Mai 2014 telefonisch beim Referat 3 der Stadt Landshut unter Telefon 881310 melden.
Sie erhalten dann einen Meldebogen zur Abgabe der erforderlichen Erklärungen.
Das verantwortungsvolle Amt des ehrenamtlichen Richters verlangt in hohem Maße Unparteilichkeit, Selbständigkeit und Reife des Urteils, aber auch geistige und – wegen des anstrengenden Sitzungsdienstes – körperliche Eignung. Der Bewerber muss die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen. Das 25. Lebensjahr soll vollendet sein und der Wohnsitz innerhalb des Bezirkes des Bayerischen Verwaltungsgerichtes Regensburg.
Vom Amt des ehrenamtlichen Richters sind ausgeschlossen: Personen, die infolge Richterspruchs die Fähigkeit zur Bekleidung öffentlicher Ämter nicht besitzen oder wegen einer vorsätzlichen Tat zu einer Freiheitsstrafe von mehr als sechs Monaten verurteilt worden sind;
Personen, gegen die Anklage wegen einer Tat erhoben ist, die den Verlust der Fähigkeit zur Bekleidung öffentlicher Ämter zur Folge haben kann;
Personen, die nicht das Wahlrecht zu den gesetzgebenden Körperschaften des Landes besitzen. Auch Personen die in Vermögensverfall geraten sind, sollen nicht zu ehrenamtlichen Richtern berufen werden.
Zu ehrenamtlichen Richtern können nicht berufen werden: Mitglieder des Bundestages, des Europäischen Parlaments, der gesetzgebenden Körperschaften eines Landes, der Bundesregierung oder einer Landesregierung;
Richter, aktive Beamte und Angestellte im öffentlichen Dienst, soweit sie nicht ehrenamtlich tätig sind, Berufssoldaten und Soldaten auf Zeit;
Rechtsanwälte, Notare und Personen, die fremde Rechtsangelegenheiten geschäftsmäßig besorgen, beispielsweise Steuerberater.

