Landshut (10.03.2016) - in der Bausenatssitzung am Freitag, 11. März, wird als TOP 12 im öffentlichen Teil der fraktionsübergreifende Antrag der Stadträtin Elke März-Granda (ödp) der Stadträtin Anke Humpeneder-Graf (CSU), und des Stadtrats Stephan Gruber (Die Grünen) auf Erarbeitung einer Gestaltungssatzung für Landshut behandelt. Die Vereine "Die Förderer", die "Freunde der Altstadt Landshut" und "Architektur und Kunst" unterstützen diesen Antrag.
Allen drei Vereinen ist Erhalt und bestmöglicher Umgang mit der historischen Bausubstanz und sich hieraus ergebende hohe Anforderungen an Bauvorhaben - seien es nunmehr Denkmalpflege- , Sanierungsaufgaben oder aber Neubauten im historischen Kontext - ein großes Anliegen.
Ziel und Zweck einer möglichst knappen, auf wenige Punkte beschränkten Gestaltungssatzung sollte sein, dass allen Verfahrensbeteiligten, d.h. Bauherren, Planern, Verwaltung und Genehmigungsbehörden, aber auch der interessierten Öffentlichkeit allgemeingültige, für jeden verständliche Richtlinien zur Verfügung stehen, die zur Bewertung von Bauvorhaben herangezogen werden. Gestaltungssatzungen in dieser oder ähnlicher Form haben sich in vielen Kommunen, z. B. Passau bewährt und dienen dazu, ein schlüssiges und nachvollziehbares Instrumentarium in Händen zu halten, das bei der Beurteilung von Bauanträgen dienlich ist. Der Inhalt dieser Satzung wäre erst noch in Abstimmung mit dem Bausenat von Verwaltung und Planern zu erarbeiten, die im Antrag aufgeführten Punkte gelten exemplarisch.
Die Notwendigkeit einer solchen Satzung läßt sich relativ einfach begründen. Verweisen wollen wir hier exemplarisch auf die baulichen Maßnahmen im Bereich "Kollerparkplatz", jetziges City Palais. Dem beiliegendem Fotomaterial ist zu entnehmen, dass bei der Realisierung dieses Bauvorhabens übergeordnete Ansprüche nicht umgesetzt wurden; es wurden Gebäude realisiert, die diesen einfachen, eigentlich selbstverständlichen Punkten nicht gerecht werden. Wir sind uns sicher, dass ein solches Regelwerk zu einem erheblichen Mass zur Hebung der Bauqualität im Geltungsbereich "historische Innenstadt" beitragen würde.
Es würde uns daher außerordentlich freuen, wenn der Antrag auf Erarbeitung eines Gestaltungssatzung durch den Bausenat angenommen würde. Für etwaige Fragen und Rücksprache stehen wir Ihnen gerne jederzeit zur Verfügung!
gez.
Barbara Anetsberger, für den Verein architektur und kunst e. v. landshut
Josef Wiesmüller, für den Verein Freunde der Altstadt Landshut e. V.