Cookie Einstellungen

Um Ihnen ein angenehmes Online-Erlebnis zu ermöglichen, setzen wir auf unserer Webseite Cookies, darunter auch Tracking Cookies von Drittanbietern, ein. Detaillierte Informationen und wie Sie der Verwendung von Cookies jederzeit widersprechen können, finden Sie in unseren Datenschutzhinweisen. Mit Klick auf den Einverstanden-Button erklären Sie sich mit der Nutzung von Cookies einverstanden. Mehr...

Einverstanden

Rundschau LA Logo

LA-Bowling
  • Home
  • Landshut
    • Politik
    • Soziales
    • Leute
    • Polizei / Gericht
    • Umwelt und Klima
    • Bildung und Schule
    • Verkehr
    • Kurzmeldungen
  • Landkreis / NB / BY
    • Landkreis
    • Niederbayern
    • Bayern
  • Sport
  • Kultur
    • Kino
    • Theater
    • Konzert
  • Wirtschaft
  • Gesundheit
  • Lesermeinung
  • Mediadaten
  • Archiv

OB Rampf beantwortet Anfrage von Fraktionschef Schnur zur "Mietpreisbremse": Wie hoch, seit wann?

Lndshut (24.04.2016) - Zur ,,Mietpreis-Kappungsgrenze" bat CSU-Fraktionschef Rudolf Schnur in einem Schreiben an die Stadt um Auskunft, wie hoch und seit wann in Landshut die Kappungsgrenze festgesetzt ist. Laut Schreiben des Bayerischen Staatsministeriums der Justiz vom 31.07.2015 ist die Kappungsgrenze für Landshut seit 01.01.2016 auf 15 % festgelegt (bisher 20 %).

Manche Bürger gehen davon aus, dass mit der Mietpreisbremse-Verordnung vom 14.07.2015 bereits zum 01.08.2015 eine Kappungsgrenze eingeführt wurde.

Dieses Schreiben bzw. den Antrag beantwortet Oberbürgermeister Hans Rampf mit Schreiben vom 19. April wie folgt:

Die Mietpreisbremse-Verordnung gilt für das Stadtgebiet Landshut seit 01.08.2015. Bei Neuabschluss eines Mietvertrages darf die Miete höchstens 10 % über der ortsüblichen Vergleichsmiete liegen. Ausgenommen sind Neubauten und die erste Vermietung nach einer umfassenden Modernisierung.

Die Kappungsgrenze von 15 % wurde durch die Verordnung zur Festlegung des Anwendungsbereichs bundesrechtlicher Mieterschutzvorschriften vom 10.11.2015 (GVBI S. 398) für das Stadtgebiet Landshut ab 01.01.2016 für anwendbar erklärt. Es gelten daher § 556d BGB (zulässige Höhe bei Mietbeginn), § 558 BGB (Kappungsgrenze bei Mieterhöhung) und § 577a BGB (Kündigungsbeschränkung bei Wohnungsumwandlung).

Künstlerhaus Tag des offenen Denkmals

Wetter Landshut

Heute 18°C
Morgen 20°C
04.10.2026 19°C
© Deutscher Wetterdienst
Bernhard Schindler Wolfgang Bosbach
Mit welcher Schulnote bewerten Sie den Landshuter ÖPNV?
Vogginger

rundschau Leserstatistik

Rundschau Leserstatistik

Künstlerhaus Tag des offenen Denkmals

Die Top 9 aus 49 Tagen

  • „Zukunft statt Kahlschlag“: BMW-Beschäftigte in Dingolfing & LA werben am Aktionstag (21.9.) für sichere Arbeitsplätze
  • 1.000 Zuschauer: Grandioser Landshuter 6:2 Sieg gegen 1860 München II
  • 21.30 Uhr: Großes Dultfeuerwerk und ein Feuerwerk der Stimmung auf der Dult
  • „Zukunft statt Kahlschlag“: Hunderte Beschäftigte setzen bei BMW Dingolfing & Landshut ein klares Zeichen
  • Flicksanierung am Kreisverkehr der B299 bei Vilsbiburg
  • Leipfinger-Bader setzt Engagement für EV Landshut fort
  • Zu den Entgleisungen von Bischof Stefan Oster - "Vielfalt ist keine Gefahr für die Demokratie, Herr Bischof!"
  • Verkehrsunfall von drei Pkws und Lkw mit schwer Verletzten
  • Vilsbiburger Landwirtfamilie verliert Winterfutter bei Brand: Nachbarin startet Spendenaufruf
Künstlerhaus Tag des offenen Denkmals

rundschau24

  • Impressum
  • Datenschutzerklärung
  • Transparenzverordnung

rundschau 24 unterstützen

Vielen Dank für Ihre Bereitschaft die Arbeit der landshuter rundschau via PayPal zu unterstützen.

Copyright © 2018 Landshuter Rundschau. All Rights Reserved. Created by Landshuter Rundschau
  • Home
  • Landshut
    • Politik
    • Soziales
    • Leute
    • Polizei / Gericht
    • Umwelt und Klima
    • Bildung und Schule
    • Verkehr
    • Kurzmeldungen
  • Landkreis / NB / BY
    • Landkreis
    • Niederbayern
    • Bayern
  • Sport
  • Kultur
    • Kino
    • Theater
    • Konzert
  • Wirtschaft
  • Gesundheit
  • Lesermeinung
  • Mediadaten
  • Archiv