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Neustadt, vorübergehend: Einbahnregelung zwischen Regierungsstraße und Bindergasse ab dem 1. Juni

Landshut (31.05.2016) - Ab Mittwoch, 1. Juni, kommen weitere Bauabschnitte im Zuge der Umgestaltungsarbeiten in der oberen Neustadt hinzu: Begonnen wird mit den Arbeiten auf der östlichen Straßenseite zwischen Kriegerdenkmal und Bindergasse sowie ab voraussichtlich 9. Juni auf der westlichen Straßenseite zwischen Grasgasse und Steckengasse.

Da insgesamt nur mehr ein Fahrstreifen von circa 3,5 Metern zur Verfügung steht, wird der komplette Bereich zwischen Regierungsstraße und Bindergasse deshalb als Einbahnstraße in Fahrtrichtung Regierungsstraße ausgewiesen.

Die Einfahrt für den Verkehr aus Richtung untere Neustadt wird an der Kreuzung Regierungsstraße/Rosengasse gesperrt und über die Regierungsstraße – Maximilianstraße – Podewilsstraße – Ludwigstraße – Freyung umgeleitet. Die Rosengasse bleibt weiterhin auch für den normalen Durchfahrtsverkehr offen, wobei jedoch darauf hingewiesen wird, dass zwar über die Rosengasse – Altstadt – Grasgasse gefahren werden kann, aus der Grasgasse ist jedoch nur mehr das Linksabbiegen wieder in Fahrtrichtung Regierungsstraße zugelassen.

Es wird ausdrücklich darauf aufmerksam gemacht, dass auch der gesamte Anlieger- und Lieferverkehr nur mehr aus Richtung Spiegelgasse/Bindergasse die obere Neustadt befahren darf. Die wegen der Fernwärmeleitungsarbeiten gesperrte Bindergasse wird zeitgleich mit dem Beginn der Einbahnstraßenregelung in der Neustadt für den Verkehr wieder frei gegeben.

In Abstimmung mit der Baufirma wird darauf geachtet, dass Sperrungen der Parkplätze nur im absolut erforderlichen Ausmaß erfolgen und fertiggestellte Abschnitte so bald als möglich frei gegeben werden, damit dem Anlieger-, Lade- und Lieferverkehr zumindest noch ein Teilbereich der Kurzparkzonenplätze so lange als möglich zur Verfügung steht.

Die Verkehrsteilnehmer werden dringend gebeten, die entsprechenden Verkehrsbeschränkungen, insbesondere die aufgestellten Haltverbote, zu beachten. Voraussichtliche Dauer der Einbahnregelung ist bis zum Beginn der Sommerferien Anfang August.

Mit Beginn der Sommerferien werden dann zunächst die Arbeiten in der Kreuzung Neustadt/Regierungsstraße/Rosengasse sowie daran anschließend im Einmündungsbereich Neustadt/Grasgasse durchgeführt, da während dieser Arbeiten die Kreuzungsbereiche jeweils gesperrt werden müssen.

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