Landshut (08.12.2016) Ab Freitag, 9. Dezember, ist die gesamte Neustadt wieder in beiden Richtungen ungehindert befahrbar, nachdem auch der letzte Abschnitt zwischen der Kreuzung Bindergasse/Kirchgasse entlang der Polizei bis zur Höhe Jesuitenkirche, mit Ausnahme der Parkplätze der dortigen Bewohnerparkzone, seit heute frei gegeben wurde.
Damit können die Anlieger, die Inhaber von Stellplätzen und Tiefgaragen in der Spiegelgasse sind, sowie der entsprechende Lieferverkehr auch wieder aus Richtung Neustadt zufahren. Es wird in diesem Zusammenhang jedoch darauf aufmerksam gemacht, dass die ursprüngliche Regelung des Durchfahrtsverbotes Balsgäßchen aus Richtung Neustadt/Spiegelgasse, die lediglich während der Bautätigkeit aufgehoben war, damit wieder gilt. Ab kommenden Mittwoch, 14. Dezember, wird auch die Bewohnerparkzone Kirchgasse, die derzeit noch ersatzweise in der Kolpingstraße ausgewiesen ist, wieder zurückverlegt. Gleiches gilt für die derzeit vor dem Anwesen Neustadt 494 (ehemals Foki) befindlichen Radständer, die wieder an den ursprünglichen Standort Neustadt/Ecke Spiegelgasse zurückkehren.

