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Stille Tage und Co: Wissenswertes zu Osterfeiertagen Am Karfreitag: Tanz, Musik & Sport-Events verboten "Die Stadtverwaltung wünscht ein frohes Osterfest"

osterhaseLandshut (13.04.2017) Angefangen beim Wochenmarkt über die Öffnungszeiten des Wertstoff- und Entsorgungszentrums bis hin zu den "Stillen Tagen" - während der Osterfeiertage ergeben sich so manche wissenswerte Änderungen. Damit sich die Bürger einen besseren Überblick verschaffen können - nachfolgend eine kleine Zusammenfassung der wichtigsten Terminabweichungen:

Die Stadtverwaltung wünscht ein frohes Osterfest und erholsame Feiertage!

Wochenmarkt auf Gründonnerstag vorverlegt
Der Freitagswochenmarkt findet wegen des Karfreitags bereits am Gründonnerstag, 13. April, zur gewohnten Zeit, von 7 bis 12 Uhr, statt.

WEZ am Karsamstag geschlossen
Das Wertstoff- und Entsorgungszentrum (WEZ) der Stadt Landshut ist am Karsamstag, 15. April, geschlossen. Eine Anlieferung von Sperrmüll, Wertstoffen und Problemabfall ist an diesem Tag somit nicht möglich.

"Stille Tage" an Ostern
Alle Betreiber von Gaststätten, Restaurants, Bistros, Diskotheken, Pubs, Bars und sonstigen Gewerben mit öffentlichen Veranstaltungen werden darauf hingewiesen, dass an den nachfolgend genannten Tagen Einschränkungen gelten: Am Gründonnerstag, 13. April, von 2 bis 24 Uhr, und am Karsamstag, 15. April, von 0 bis 24 Uhr, sind Tanz und Unterhaltungsmusik verboten. Erlaubt ist lediglich leise Hintergrundmusik, die dem ernsten Charakter des Tages entspricht, beispielsweise klassische Musik, Blues. Am Karfreitag, 14. April, gilt von 0 bis 24 Uhr ein absolutes Verbot von Tanz, Musik und Sportveranstaltungen. Fitnessstudios dürfen am Gründonnerstag und Karsamstag nur leise Hintergrundmusik spielen. Das bedeutet, dass keine Kurse wie beispielsweise „Spinning“ durchgeführt werden dürfen. Das Offenhalten von Fitnessstudios ist am Karfreitag zwar erlaubt, allerdings ohne irgendein Begleitprogramm oder Musik. Andere Vergnügungsstätten, wie beispielsweise Spielhallen, Wettannahmestellen, Sexkinos dürfen an den genannten Tagen gar nicht geöffnet sein. An allen drei Tagen dürfen auch in Gaststätten keine Spielgeräte betrieben werden. Die Stadtverwaltung weist darauf hin, dass ein Verstoß gegen die Verbote mit einem Bußgeld bis zu 10.000 Euro geahndet werden kann. Es ist verstärkt mit Kontrollen zu rechnen.

Ostermontag: Verkehrsbehinderungen in Innenstadt
Aufgrund des Demonstrationszuges der Friedensinitiative Landshut am Ostermontag, 17. April, kommt es an diesem Tag in der Innenstadt zu Verkehrsbehinderungen. Mit einer Auftaktkundgebung vor dem Rathaus gegen 14 Uhr startend findet in der Zeit zwischen circa 14.15 und 15 Uhr ein Ostermarsch statt. Dieser führt über die obere Altstadt – Domfreiheit – Kirchgasse – Neustadt – Rosengasse – untere Altstadt zurück zum Rathaus. Nach der anschließenden Abschlusskundgebung vor dem Rathaus endet die Veranstaltung voraussichtlich gegen 17 Uhr. Daher ist ein Befahren der Fußgängerzone am Ostermontag von circa 13 bis 17.30 Uhr weder für Taxen noch für sonstige Ausnahmegenehmigungsinhaber gestattet. Der Individualverkehr wird je nach Teilnehmerzahl aus Richtung Zweibrückenstraße über die Grasgasse beziehungsweise den Postplatz umgeleitet.
Die Linienbusse der Stadtwerke sind von den Sperrungen zwar nicht betroffen, jedoch kann es im Zusammenhang mit dem Ostermarsch zu kurzfristigen Behinderungen oder geringfügigen Verspätungen kommen.
Die Verkehrsteilnehmer werden darauf hingewiesen, die Sperrbeschilderung zu beachten und den Innenstadtbereich entsprechend zu umfahren.

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