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Die Stadt informiert zur Bayer. Luftreinhalteverordnung: Künftig emissionsarme Baumaschinen sicherstellen

Landshut - pm (26.02.2019) Die Luft stellt eines der wichtigsten Allgemeingüter der Gesellschaft dar. Die Stadt Landshut unternimmt seit vielen Jahren umfangreiche Maßnahmen zur Verbesserung der Luftqualität. Seit 1. Januar ist in Landshut auch die Bayerische Luftreinhalteverordnung zu beachten.

Diese wurde von der Bayerischen Staatsregierung in Kraft gesetzt, um in bayerischen Luftreinhaltegebieten den Einsatz von neuen und aufgrund bestehender europarechtlicher Vorgaben emissionsarmen Baumaschinen sicherzustellen.

Der Erhaltung und der Verbesserung der Luftqualität kommt eine sehr hohe Bedeutung zu. Die Stadt Landshut gehört zu den am stärksten wachsenden Regionen in Bayern. Das starke Wachstum beeinflusst nicht zuletzt auch die Luftqualität.
Im Jahr 2005 wurden die Immissionsgrenzwerte an der lufthygienischen Überwachungsstation „Podewilsstraße“ überschritten. Aus diesem Grund wurde von der Regierung von Niederbayern in Zusammenarbeit mit der Stadt Landshut ein Luftreinhalte-/Aktionsplan erstellt und im Jahr 2007 vom Stadtrat beschlossen. Dieser enthält umfangreiche Maßnahmen zur Verbesserung der Luftqualität.

Seit 2007 wurden an der lufthygienischen Überwachungsstation die Auslösewerte für eine Fortschreibung des Luftreinhalte-/Aktionsplans nicht mehr überschritten.
Landshut ist dieses Jahr zum ersten Mal seit 2015 wieder mit einer geringeren Feinstaubbelastung in das neue Jahr gestartet. Der Tagesmittelwert für Feinstaub lag am 1. Januar 2019 bei 25 Mikrogramm pro Kubikmeter. Da eine Vielzahl von Faktoren den Tagesmittelwert beeinflussen, kann zwar noch keine Aussage dazu getroffen werden, ob das Verbot von Feuerwerkskörpern im Innenstadtbereich dafür ausschlaggebend war – nichtsdestotrotz handelte es sich um einen wertvollen Beitrag zur Luftreinhaltung.

Seit 1. Januar ist in Landshut auch die Bayerische Luftreinhalteverordnung zu beachten. Diese regelt den Einsatz emissionsstarker Baumaschinen in Luftreinhaltegebieten. Die Emissionen mobiler Maschinen und Geräte tragen als relevante Verursacher unter anderem auch zu schlechter Luftqualität bei. Vor diesem Hintergrund ist es zur Verbesserung der Luftqualität erforderlich, Emissionsanforderungen an den Betrieb mobiler Maschinen und Geräte zu stellen. Deshalb hat die Bayerische Staatsregierung die Bayerische Luftreinhalteverordnung in Kraft gesetzt, um in bayerischen Luftreinhaltegebieten den Einsatz von neuen und aufgrund bestehender europarechtlicher Vorgaben, emissionsarmen Baumaschinen sicherzustellen. Durch den Einsatz von Maschinen, die ein verbessertes Emissionsverhalten in Bezug auf die Luftschadstoffe Stickoxide und Feinstaub aufweisen, kann ein wertvoller Beitrag zur Einhaltung der entsprechenden Luftqualitätsgrenzwerte geleistet werden.

Weitere Informationen zum Verbot emissionsstarker Baumaschinen gibt es unter Opens external link in new windowhttps://www.umweltpakt.bayern.de/luft/recht/bayern/394/bayluftv-bayerische-luftreinhalteverordnung

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