Landshut - pm (27.03.2019) Vom 23. bis 26. Mai 2019 findet in der Europäischen Union die neunte Direktwahl des Europäischen Parlaments statt, in Deutschland am Sonntag, 26. Mai 2019. Nachfolgend Informationen für Unionsbürger aus anderen Mitgliedstaaten der EU über ihr Wahlrecht in Deutschland.
Unionsbürger aus anderen Mitgliedstaaten, die in Deutschland wohnen, können entweder in ihrem Herkunfts-Mitgliedstaat oder in ihrem Wohnsitz-MitgliedstaatDeutschland an der Europawahl teilnehmen. Jeder darf aber nur einmal wählen. Für die Wahlteilnahme in Deutschland müssen sich Unionsbürger aus anderen Mitgliedstaaten, die in Deutschland wohnen, in das Wählerverzeichnis ihrer deutschen Wohnsitz-Gemeinde eintragen lassen. Sie erhalten dann auch in Zukunft automatisch hier ihre Wahlbenachrichtigung für die künftigen Europawahlen.
Für die Eintragung in das Wählerverzeichnis der Stadt Landshut ist im Bürgerbüro der Stadt Landshut, Luitpoldstraße 29, 84034 Landshut, I. Stock, Infoschalter, bis spätestens zum 5. Mai 2019 (Sonntag) ein Antrag auf Eintragung in das Wählerverzeichnis zu stellen. Den Antrag kann man auch per Post an die Stadt Landshut, Bürgerbüro, Luitpoldstraße 29, 84034 Landshut, senden.
Das Formular und ein Merkblatt sind unter
Opens external link in new windowwww.bundeswahlleiter.de/europawahlen/2019/informationen-waehler/unionsbuerger.html
oder im Bürgerbüro der Stadt Landshut erhältlich.

