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Wissenswertes rund um die Europawahl am 26. Mai - Ab heute werden Wahlbenachrichtigungen verschickt

europawahl zweiLandshut - pm (25.04.2019) Bei der Europawahl werden die Abgeordneten des Europäischen Parlaments gewählt. Die Wahl findet alle fünf Jahre statt. Die nächsten Wahlen zum Europäischen Parlament finden am Sonntag, 26. Mai, statt. Dabei wird bundesweit über die Verteilung der 96 Sitze abgestimmt, die der Bundesrepublik Deutschland im Europäischen Parlament in Straßburg zustehen.

Die Wähler in Bayern können ihren Wahlentscheid unter 40 Parteien und sonstigen politischen Vereinigungen treffen. Die CSU tritt mit einer „Liste für den Freistaat Bayern“ an; bei den weiteren 39 Wahlvorschlägen handelt es sich um „Gemeinsame Listen für alle Länder“. Hinter jedem Wahlvorschlag steht eine Liste mit den zugehörigen Bewerberinnen und Bewerbern, insgesamt sind es 1.380 Personen.
In Bayern sind voraussichtlich knapp 10,2 Millionen Bürger wahlberechtigt, in der Stadt Landshut sind es 49.312.

Ablauf der Wahl
Jeder Wähler kann eine Stimme vergeben. Dazu wird der gewünschte Wahlvorschlag mit einem Kreuz in dem entsprechenden Kreis am rechten Rand markiert. Alle Wähler sollten darauf achten, dass die Markierung eindeutig ist, da der Stimmzettel sonst ungültig wird. Der Stimmzettel weist rechts oben eine Lochung auf; diese Kennzeichnung dient blinden oder sehbehinderten Personen als Orientierungshilfe für das seitenrichtige Einlegen des Stimmzettels in Schablonen.

Wahlbenachrichtigung wird dieser Tage bis 5. Mai versendet
Die Stadt Landshut ist in 60 Wahlbezirke aufgeteilt; leider ist nicht in allen Wahllokalen die Barrierefreiheit gewährleistet (s. hierzu ggf. Hinweis zur Briefwahl). Jeder Wahlberechtigte sollte spätestens am 5. Mai eine Wahlbenachrichtigung erhalten haben. Die Wahlbenachrichtigungskarten werden dieser Tage versendet. Dort sind der Wahlbezirk und die genaue Adresse des Wahlraumes verzeichnet. Jede wahlberechtigte Person kann am Wahltag von 8 bis 18 Uhr nur in diesem Wahlraum ihre Stimme abgeben, da sie im dortigen Wählerverzeichnis eingetragen ist. Mitgebracht werden muss die Wahlbenachrichtigung. Ein gültiger Personalausweis oder Reisepass ist bereit zu halten.

EU-Bürger
Unionsbürger, die 1999, 2004, 2009 oder 2014 schon in Landshut gewählt haben, sind automatisch im Wählerverzeichnis aufgenommen worden. Notwendig ist ebenfalls neben der Wahlbenachrichtigung ein gültiger Identitätsausweis oder Reisepass. Alle anderen wurden bereits über die Medien informiert – für sie besteht bis zum 5. Mai die Möglichkeit, einen Eintrag in eines der Wählerverzeichnisse in Landshut zu beantragen. Nach Verstreichen dieser Frist kann nur noch im Heimatland an der Europawahl teilgenommen werden.

Briefwahl
Sofern es einer wahlberechtigten Person nicht möglich ist, am 26. Mai den Wahlraum aufzusuchen, kann die Stimme per Briefwahl abgegeben werden. Dazu muss ein amtlicher Stimmzettel in einem amtlichen Stimmzettelumschlag verwendet werden, der in einem Wahlbriefumschlag übersendet wird. Die Unterlagen werden zugesendet, wenn der ausgefüllte und unterschriebene Antrag auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung (wird, wie oben angegeben, dieser Tage bis spätestens 5. Mai zugestellt) eingesendet oder direkt im Wahlamt der Stadt Landshut, Rathaus II, Nebengebäude, Luitpoldstraße 29 b (bitte nachfolgende Zugangsmöglichkeit beachten), abgegeben wird.
Wichtiger Hinweis, bitte beachten: Aufgrund der derzeitigen Sanierung des Rathausnebengebäudes, Luitpoldstraße 29 b, ist der Zugang zum Wahlamt eingeschränkt und ausschließlich über den rückwärtigen Teil dieses Nebengebäudes möglich.
Kurze Wegbeschreibung, Ausgangspunkt Vorplatz Rathaus II: Vom Vorplatz des Rathauses II aus kommend geht es stadteinwärts entlang der Luitpoldstraße in Richtung Nebengebäude bis zum Ende der Baustelle im Bereich des Glasvorbaus bzw. -pavillons; unmittelbar nach dem Glaspavillon führt rechterhand ein gepflasterter Weg zum rückwärtigen Teil des Nebengebäudes. An der Feuertreppe vorbei entlang des Gebäudes erreicht man den Eingangsbereich des Wahlamts. Der Weg ist ausgeschildert.
Bürger mit Mobilitätseinschränkung werden darum gebeten, sich an der Pforte im Rathaus II, Luitpoldstraße 29, zu melden, um ihnen die Briefwahl zu ermöglichen.

Der Wahlschein kann bis Freitag, 24. Mai, 18 Uhr, beantragt werden. Öffnungszeiten sind montags, dienstags und donnerstags von 7.30 bis 16 Uhr, mittwochs von 7.30 bis 12 Uhr und 14 bis 18 Uhr sowie freitags von 7.30 bis 12 Uhr. Am Freitag, 24. Mai, also am letzten Freitag vor der Wahl, ist das Büro von 7.30 bis 18 Uhr geöffnet.
Die Unterlagen können dort auch direkt ausgefüllt und abgegeben werden. Darüber hinaus ist es möglich, für bis zu vier andere Personen die Wahlunterlagen mitzunehmen. Hierfür ist allerdings eine unterschriebene Vollmacht nötig.
Als dritte Möglichkeit kann man die Briefwahlunterlagen auf der Internetseite der Stadt Landshut unter www.landshut.de anfordern.
Die Beantragung ist auch mittels QR-Code, der auf der Wahlbenachrichtigungskarte aufgedruckt ist, möglich.

Wichtig ist, dass die Briefwahlunterlagen rechtzeitig abgegeben werden. Auf dem Postweg sollten die Unterlagen spätestens am Donnerstag vor der Wahl, also am 23. Mai, verschickt werden. Darüber hinaus besteht die Möglichkeit, die Briefwahlunterlagen am Wahltag bis 18 Uhr in die Postkästen des Rathauses I und II einzuwerfen.

Repräsentative Wahlstatistik
In der Stadt Landshut werden im Rahmen der „repräsentativen Wahlstatistik“ in einem Urnenwahllokal und in zwei Briefwahllokalen repräsentative Stimmbezirke ausgewählt. Die repräsentative Wahlstatistik ist eine Stichprobenerhebung und wird bei Bundestags- und Europawahlen sowie bei einigen Landtagswahlen durchgeführt. Bei der Europawahl 2019 sind deutschlandweit etwa 72.000 Urnen- und 15.000 Briefwahlbezirke eingerichtet. Aus diesen Wahlbezirken wurden für die repräsentative Wahlstatistik nach mathematisch-technischen Methoden knapp 2.750 Stichprobenwahlbezirke, darunter rund 500 Briefwahlbezirke, zufällig ausgewählt.
Die repräsentative Wahlstatistik gibt – über das amtliche Wahlergebnis hinaus – Auskunft, in welchem Umfang sich die Wähler an der Wahl beteiligt und wie sie gestimmt haben. Mit ihr lässt sich das Wahlverhalten nach Geschlecht und Geburtsjahresgruppen analysieren. Zudem stellt sie dar, auf welche Weise Stimmen ungültig abgegeben wurden. Weitere personenbezogene Daten werden nicht verwendet! Die Ergebnisse der repräsentativen Wahlstatistik zur Europawahl 2019 werden voraussichtlich ab September 2019 vorliegen und stehen online auf der Internetseite des Bundeswahlleiters unter www.bundeswahlleiter.de im Bereich „Europawahl“ unter „Ergebnisse“, „Repräsentative Wahlstatistik“ zur Verfügung. Dort sind auch ausführliche Informationen zur repräsentativen Wahlstatistik zu finden.

Informationen zur Europawahl gibt es auch unter Telefon 0871/882288 oder auf der Internetseite der Stadt Landshut unter www.landshut.de.

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