
Landshut - pm (25.04.2019) Ab Montag, 29. April, bis voraussichtlich Ende September wird mit der Sanierung der Ufermauer des Roßbachs fortgefahren. Aufgrund der äußerst beengten Straßenverhältnisse ist es erforderlich, die Bachstraße in diesem Bauabschnitt entlang den Anwesen Haus-Nummer 31 bis zur Hagengasse für den Durchfahrtsverkehr zu sperren.
Anlieger können beidseits bis zum unmittelbar gesperrten Bereich zufahren, wobei es auch hierbei im Einzelfall zu kurzzeitigen Behinderungen kommen kann.
Welche Grundstücke aus welcher Richtung angefahren werden können, sind den entsprechenden Zusätzen an der Sperrbeschilderung zu entnehmen. Aus Richtung Ruffinstraße kann bis zum Anwesen Haus-Nummer 31 zugefahren werden.
Aus Richtung Hagengasse kommend wird die Zufahrt so weit als möglich bis zum Anwesen Bachstraße 33/35 aufrechterhalten.
Es wird in diesem Zusammenhang darauf hingewiesen, dass in der Bachstraße keine Wendemöglichkeit besteht.
Die Umleitung ist entsprechend ausgeschildert und erfolgt über die Ruffinstraße beziehungsweise die Hagengasse – Neue Bergstraße/Veldener Straße. Die Sperrung gilt auch für Radfahrer. Diese werden über die Brücke an der Hagengasse zum westlichen Teil der Bachstraße umgeleitet.
Für Fußgänger wird grundsätzlich eine entsprechende Durchgangsmöglichkeit aufrechterhalten. Es kann jedoch auch hierbei zu kurzzeitigen Sperrungen kommen, wenn größere Baugeräte für unter anderem Rammarbeiten eingesetzt werden müssen. Für die in diesen Fällen erforderliche Umleitung der Fußgänger ist ungefähr in Höhe der Anwesen Bachstraße 29/31 eine provisorische Fußgängerbrücke als zusätzliche Querungsmöglichkeit über den Roßbach aufgebaut.
Von der Sperrung betroffen sind auch die Entsorgungsfahrzeuge (Restmüll, Gelber Sack, Papiertonne). Eine Auswirkung auf die Müllbereitstellung durch die Anwohner hat die Sperrung nicht, auch die reguläre Müllentsorgung entsprechend des Entsorgungskalenders ist gewährleistet.

