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Jetzt kommt die Rechnung zur Bartlmädult 2017 – Peter Vorholzer fordert Schadensersatz

Peter Vorholzer

Festwirt Peter Vorholzer wird zusammenrechnen, was ihm an Schadensersatz zusteht. - Foto: W. Götz

Landshut – gw (14.05.2019) Erst jetzt – kurz nach der Frühjahrsdult - wurde bekannt, dass noch eine alte Rechnung zur Bartlmädult 2017 abgerechnet wird. Festwirt Peter Vorholzer wurden damals durch den Dultsenat unter Vorsitz von Erwin Schneck die Punkte gekürzt, so dass Mitbewerber Franz Widmann jun. mit seinem Partner Helmut Krausler den Zuschlag bekam. Widmanns Berufung wurde abgelehnt. Jetzt wird Vorholzer seine Rechnung auf Schadensersatz schreiben.

Schon Ende November urteilte das Verwaltungsgericht in Regensburg, dass die Vergabe an Franz Widmann jun. und Helmut Krausler nicht Rechtens war und bestätigte, dass Peter Vorholzer das große Festzelt auf der Grieserwiese hätte bekommen müssen.

Voraus ging eine Sitzung des Dultsenats. Die Verwaltung hatte die Bewerbungen geprüft und den Stadträten im Dultsenat Peter Vorholzer als Festwirt vorgeschlagen. Doch in der Sitzung wurden die Karten neu gemischt und Punkte neu berechnet. Am Ende ging das Team Widmann jun./Krausler als Sieger hervor.

Da hat der Dultsenat die "Rechnung ohne den Wirt gemacht", wie ein altes Sprichwort sagt. Peter Vorholzer empfand das als Ungerechtigkeit und zog vor das Verwaltungsgericht. Die Richter in Regensburg bestätigten seine Meinung, dass der Dultsenat eine falsche Entscheidung getroffen habe. Franz Widmann jun. legte dagegen Berufung ein. Schon am 17. Februar diesen Jahres haben die Regensburger Verwaltungsrichter die Berufung abgelehnt, womit das Urteil nun rechtskräftig ist.

Nun kommt Peter Vorholzer zum Zug. Er kann nun für den ausgefallenen Verdienst Schadensersatz von der Stadt verlangen und das wird er auch tun. Das ganze wird sich wohl auf eine sechsstellige Summe belaufen, die dann die gesamte Landshuter Bürgerschaft für die Fehlentscheidung des Dultsenats zu tragen hat.

Es wird noch ein paar Wochen dauern, bis Vorholzer seinen Verdienstausfall berechnet hat. Im Prinzip geht es um den entgangenen Umsatz minus Wareneinsatz, Kosten für Energie, Wasser, Personal etc...

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