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Mitfahrbank: Die Stadt richtet Registrierungssystem ein

mitfahrbank stadtLandshut - pm (20.02.2020) Seit einigen Wochen wird in der Stadt Landshut ein neues Mobilitätsangebot getestet: die Mitfahrbank. Das Konzept zielt darauf ab, Personen, die in einen von Bussen nicht oder nur selten angefahrenen Stadtteil befördert werden möchten, mit Autofahrern zusammenzubringen, die eine kostenlose Mitfahrgelegenheit in die gewünschte Richtung anbieten würden.

Um für Interessenten eine Vertrauensbasis zu schaffen, stellt die Stadt ab sofort ein Registrierungssystem zur Verfügung.

Wer grundsätzlich dazu bereit ist, Mitfahrer in seinem Auto zu befördern, kann im Bürgerbüro im Rathaus II an der Luitpoldstraße 29, in der Kfz-Zulassungsbehörde an der Alten Regensburger Straße 11 und im Verkehrsverein im Rathaus in der Altstadt einen Anmeldebogen ausfüllen und sich als Teilnehmer des Projekts erfassen lassen. Im Gegenzug erhält man einen Aufkleber, der an der Windschutzscheibe des Fahrzeugs angebracht werden soll und den Besitzer unter Angabe seines Kfz-Kennzeichens als registrierten „Mitnehmer“ ausweist.

Potentielle „Mitnehmer“ können sich ab sofort im Bürgerbüro erfassen lassen und sind künftig durch einen Aufkleber an der Windschutzscheibe ihres Fahrzeugs erkennbar.

Die Einrichtung der „Mitfahrbank“ geht auf einen entsprechenden Beschluss des Finanz- un Wirtschaftsausschusses des Stadtrats auf Initiative der ÖDP zurück. Das Konzept beruht auf der Erkenntnis, dass Autos häufig nur mit ein oder zwei Personen besetzt sind – dass also in vielen Fahrzeugen noch genug Platz vorhanden wäre, um ohne zusätzliche Kosten oder sonstigen Mehraufwand weitere Menschen mitzunehmen. Dadurch wiederum ließe sich die Verkehrsbelastung in der Stadt reduzieren, was zu einer Verminderung des Verkehrslärms und des Abgasausstoßes führen würde. Neben diesen positiven Effekten für den Umwelt und Klimaschutz erhoffen sich die Initiatoren aber auch eine Verbesserung der Anbindung einzelner Ortsteile im Stadtgebiet an das ÖPNV-Angebot. Ob die Idee von den Bürgerinnenund Bürgern tatsächlich angenommen wird, soll nun der Praxistest zeigen.

Die erste Mitfahrbank Landshuts befindet sich an der Maximilianstraße in unmittelbarer Nähe von Ämtern, Justizgebäuden und nur wenige Gehminuten vom CCL bzw. der Innenstadt entfernt. Ein auffälliges, von der Fahrbahn aus gut sichtbares Schild weist auf die Bank hin, auf einer darunter angebrachten Richtungstafel können Mitfahrer das von ihnen gewünschte Ziel einstellen. Zur Auswahl stehen an der Maximilianstraße Schönbrunn, Gretlmühle, Entenau und Wolfsteinerau. Registrierte „Mitnehmer“, die in diese Richtung unterwegs sind und gerade einen Platz in ihrem Fahrzeug frei haben, können dann entscheiden, ob sie die potentiellen Mitfahrer mitnehmen möchten. Wichtig ist, dass die „Mitfahrbank“ grundsätzlich nur von volljährigen Personen genutzt werden darf.

Das Konzept der „Mitfahrbank“ beruht selbstverständlich stets auf Freiwilligkeit aller Beteiligten. Jeder registrierte „Mitnehmer“ kann also frei wählen, wen er mitnimmt; umgekehrt kann jeder Mitfahrer entscheiden, zu wem er ins Auto steigt. Aus versicherungstechnischen Gründen darf keinesfalls eine Bezahlung des „Mitnehmers“ erfolgen. Denn nur unter dieser Voraussetzung sind alle Fahrzeuginsassen über die Kfz-Haftpflichtversicherung mitversichert und es ist keine Insassenunfallversicherung nötig. Ungeachtet dessen wird darauf hingewiesen, dass die Stadt Landshut keine Haftung übernimmt.

Dieser Aufkleber, der an der Windschutzscheibe des Fahrzeugs befestigt werden kann, soll künftig zur Identifikation registrierter „Mitnehmer“ dienen.

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