Landshut – pm (19.06.2020) Nachdem bereits am Mittwoch der bayernweite Katastrophenfall aufgehoben wurde, gelten ab kommenden Montag, 22. Juni, weitere Lockerungen, die der Ministerrat in seiner jüngsten Kabinettssitzung beschlossen hat: Unter anderem sind Veranstaltungen, für die seit Mitte März ein grundsätzliches Verbot galt, teilnehmerbegrenzt und eingeschränkt wieder erlaubt.
Konkret bedeutet dies, dass Veranstaltungen mit absehbarem Teilnehmerkreis – darunter Hochzeiten, Beerdigungen, Geburtstage, Schulabschlussfeiern oder Vereinssitzungen – mit bis zu 50 Gästen in geschlossenen Räumen und bis zu 100 Gästen im Freien wieder möglich sind. In dem Fall ist also keine Ausnahmegenehmigung notwendig.
Anders verhält es sich bei Veranstaltungen, im Rahmen derer die vorangehend genannte Teilnehmerzahl überschritten wird – also bei mehr als 50 Gästen innen und mehr als 100 Gästen im Freien: Hier muss möglichst frühzeitig eine Ausnahmegenehmigung beantragt werden.
Im Antrag, der schriftlich beim Amt für öffentliche Ordnung und Umwelt, Luitpoldstraße 29a, 84034 Landshut (auch per E-Mail unter Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!) zu stellen ist, müssen folgende Angaben enthalten sein: Zweck der Veranstaltung, der verantwortliche Veranstalter, die Anzahl der Teilnehmer, der Veranstaltungsort, das Datum und die Dauer, die Größe des Veranstaltungsraumes (Quadratmeter) und ob Lüftungsmöglichkeiten (insbesondere Fenster) vorhanden sind. Gleiches gilt für öffentliche Festivitäten oder einem größeren, allgemeinen Publikum zugängliche Feiern. Die bisher für kleinere Veranstaltungen geltende Allgemeinverfügung der Stadt wird mit Wirkung ab kommenden Montag, 22. Juni, aufgehoben.

