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Hallenbad und Sauna öffnen am Sa., 12. September. Stadtwerke informieren über Änderungen durch Vorgaben

geöffnet hallenbad Landshut - pm (08.09.2020) Die Stadtwerke öffnen das Hallenbad und die Sauna am 12. September 2020. Aufgrund der Bayerischen Verordnung für  Infektionsschutzmaßnahmen und den Vorgaben aus den entsprechenden Rahmenhygienekonzepten mussten die Stadtwerke wieder zahlreiche
Vorkehrungen treffen. Diese sind im Detail unter www.stadtwerke-landshut.de veröffentlicht. Die Stadtwerke bitten alle Stadtbad-Besucher um Verständnis und vor allem darum, sich an die Vorgaben zu halten. - Die Becken im Freibad sind noch bis 11. September geöffnet.

Im Sportbecken können Schwimmer ihre Bahnen noch bis 18. September ziehen, da zwischen 13. und 18. September das Mehrzweckbecken gereinigt und dann zum Außenbecken für die Hallenbad-Saison wird.

Wie schon zur Freibad-Saison, ist auch im Hallenbad und in der Sauna die Personenzahl begrenzt. Es dürfen sich, solange das Sportbecken im Außenbereich noch geöffnet ist, maximal 250 Personen (inklusive Saunagäste) gleichzeitig auf dem Gelände aufhalten.

hallen und sportbecken

Das Sportbecken ist mindestens bis 18. September 2020 geöffnet. Das Außenbecken wird vom 14. bis 18. September gereinigt und ist geschlossen. Ob das Sportbecken nach dem 18. September geöffnet bleiben kann, ist vom Wetter und insbesondere von den Nachttemperaturen abhängig.
Nach Schließung des Sportbeckens dürfen sich maximal 120 Besucher (inklusive 20 Saunagästen) gleichzeitig auf dem Gelände aufhalten. So soll sichergestellt werden, dass die Abstandsregelungen eingehalten werden können. Der Mindestabstand von 1,5 Metern gilt auf dem gesamten Gelände einschließlich der Becken.
Die Stadtwerke setzen auch während der Hallenbad-Saison im Eingangs- und Ausgangsbereich auf ein digitales Zählsystem. Sowohl über einen Bildschirm im Eingangsbereich als auch über www.stadtwerke-landshut.de können Badegäste in Echtzeit über eine Anzeige sehen, ob im Hallenbad und in der Sauna freie Kapazitäten vorhanden sind und wie hoch die Auslastung ist.
Dieses System hat sich während der Freibad-Saison bewährt. Durch die digitale Echtzeitanzeige auf der Stadtwerke-Homepage konnten Stadtbadbesucher sehen, wie viele Personen gerade vor Ort sind. Die Anzeige hat dazu beigetragen, dass der Wert von „1.000 Besuchern gleichzeitig“ zwar an den heißen Tagen annähernd erreicht wurde, aber zu keiner Zeit Gäste warten mussten, bis wieder ein Platz frei geworden wäre.

Die Saisonkarten für die Hallenbad-Saison bleiben im Sortiment. Die Stadtwerke können aufgrund der Personenzahlbegrenzung allerdings keinen Einlass garantieren. Die Stadtwerke verweisen in diesem Zusammenhang auf die Allgemeinen Badebedingungen (ABB). Die Preise für Sauna und Hallenbad wurden um die Mehrwertsteuersenkung gesenkt und gelten bis 31.12.2020.

Die Öffnungszeiten bleiben weitestgehend gleich. Wenn bei den Stunden, die zu Schulzeiten für das Schulschwimmen reserviert sind, Kapazitäten frei werden, werden  diese für die Öffentlichkeit freigegeben und im Belegungsplan angepasst. Badeschluss ist um 20:30 Uhr, die Kasse schließt um 20 Uhr.

Es gelten für alle Bade- und Saunagäste Verhaltens- und Hygieneregeln. Die wichtigsten sind: Abstand von 1,5 Metern zu Personen halten, die nicht dem eigenen Hausstand angehören (möglichst auch in den Becken), regelmäßig an den bereitgestellten Desinfektionsspendern Hände desinfizieren und in jedem Fall den Anweisungen des Aufsichtspersonals Folge leisten.
Für Bade- und Saunagäste besteht im Eingangs-, Ausgangs- und Umkleidebereich Maskenpflicht, solange sie Straßenkleidung tragen.

Eintritt und Eingangsbereich
 Eine bargeldlose Bezahlung ist möglich. Der Kassenautomat steht nicht zur Verfügung.
 Bei jedem Besuch muss ein ausgefülltes Kontaktdatenformular an der Kasse abgegeben werden. Es wird von den Stadtwerken bereitgestellt. Die
Kontaktdatenerfassung erfolgt von einer Person pro Haushalt gemäß der bayernweiten Regelung. Formulare liegen im Eingangsbereich des Foyers bereit. Die Stadtwerke empfehlen, das Formular bereits im Vorfeld von der Homepage herunterzuladen, auszudrucken und zu Hause auszufüllen. So kann die Wartezeit im Eingangsbereich verkürzt werden.
 Der Einlass von Kindern unter 12 Jahren ist nur in Begleitung eines Erziehungsberechtigten oder für die Betreuung zuständigen Erwachsenen erlaubt.

Umkleide und Sanitärbereiche
 Die Umkleiden und warmen Duschen können unter Wahrung der Abstandsund Hygieneregeln entsprechend der Ausschilderungen genutzt werden. Es besteht Maskenpflicht, solange Straßenkleidung getragen wird.
 Die Reinigungs- und Desinfektionsintervalle auf dem gesamten Gelände werden erhöht und entsprechen den Vorgaben der Hygieneanforderungen.

Aufenthalt im Hallenbad
 Das Schwimmen erfolgt generell im Kreis gegen den Uhrzeigersinn. Die Schwimmbahnen sind über Schwimmleinen getrennt. Aqua-Jogger und
Schwimmer erhalten jeweils ihre eigenen Bereiche. Die Stadtwerke bitten um Beachtung und gegenseitige Rücksichtnahme.
 Die Beckenumgebungen stehen nicht als Liegefläche zum Verweilen zur Verfügung. Diese sollen bitte nach dem Schwimmen wieder zügig verlassen
werden. Es gibt jeweils einen kleinen Liegebereich im Hallenbad neben der Cafeteria sowie im Ruheraum im Übergang zum Außenbecken. Die Stadtwerke bitten darum, keine Liegen zu reservieren und danken für die gegenseitige Rücksichtnahme.
 Die Massagedüsen im Schwimmerbecken des Hallenbads stehen zur Verfügung.
 Der Sprungturm wird zeitweise unter Aufsicht geöffnet.
 Anfänger- und Meerjungfrauen-Schwimmkurse dürfen nach Abstimmung mit dem Gesundheitsamt Landshut leider nicht angeboten werden. Die
Wassergymnastikstunden können stattfinden, da hier kein Körperkontakt mit den Trainern stattfindet.

Aufenthalt im Saunabereich
 Aufgrund der Vorgaben und der damit verbundenen Auflagen ändern sich die Öffnungszeiten der Sauna:
Montag bis Sonntag von 09:00 bis 14:30 Uhr und von 15:30 bis 21:00 Uhr
Zwischen 14:30 und 15:30 Uhr wird der Saunabereich desinfiziert und gereinigt.
Der Eintrittspreis von 10,72 Euro gilt jeweils für eine Öffnungsphase im Saunabereich und für den Hallenbadbesuch.
 Gemäß den Vorgaben müssen die Temperaturen in Saunen über 60 Grad Celsius betragen. Daher bleiben die Infrarotkabinen und das Dampfbad leider geschlossen, solange diese Vorgabe gilt.
 Aufgüsse finden ohne Aufgussverteilung (Wedeln) statt.
 Auch im Saunabereich gilt das Abstandsgebot von 1,5 Metern zur nächsten Person. Deswegen gilt für die Saunen ebenfalls eine Personenzahlbegrenzung, die an den jeweiligen Saunen angeschrieben ist.
 Fuß- und Tauchbecken sowie die Kneippschläuche können genutzt werden.

Gastronomie
Für alle Besucher, die einen kleinen oder großen Hunger verspüren, hält das Bistro unter Einhaltung der Hygieneregeln ein Essens- und Getränkeangebot bereit. Dort gelten dieselben Hygieneregeln wie andernorts in der Gastronomie.

Bitte an alle Besucher:
Die Stadtwerke bitten alle Besucher eindringlich darum, sich an die Regeln zu halten und den Anweisungen der Stadtbad-Mitarbeiter Folge zu leisten. Nur so können alle miteinander beitragen, dass das Stadtbad geöffnet bleiben kann.
Eltern werden gebeten, ihre Kinder über die Regeln aufzuklären und darauf zu achten, dass diese eingehalten werden.

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