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Aktuell: Zwei Klassen der Grundschule St. Wolfgang unter Quarantäne

grundschule zwei infizierteLandshut - pm (15.07.2020) Zwei Schüler der Klassen 3c und 4e der Grundschule St. Wolfgang haben sich mit dem Coronavirus infiziert. Daher sind ihre Klassenkameraden sowie die beiden Lehrerinnen als Kontaktpersonen anzusehen und müssen auf Anordnung des Staatlichen Gesundheitsamts für zunächst eine Woche in häusliche Quarantäne gehen.

Der Unterricht für diese beiden Klassen fällt natürlich bis auf Weiteres aus. Zudem werden alle Betroffenen morgen auf das Coronavirus getestet.

Die beiden infizierten Kinder und ihre Eltern waren laut Gesundheitsamt am Sonntag, 6. September, als Reiserückkehrer aus der Türkei am Flughafen München angekommen und wurden dort auf das Virus getestet. Bis zum Vorliegen eines negativen Ergebnisses und eines zweiten Negativtests mindestens fünf Tage nach der Einreise – der also frühestens am 11. September hätte vorgenommen werden dürfen – hätte sich die Familie gemäß der Einreisequarantäneverordnung des Freistaats Bayern und der gültigen Allgemeinverfügung der Stadt Landshut unverzüglich in häusliche Quarantäne begeben müssen. Dennoch schickten die Eltern ihre beiden Kinder am Dienstag, 8. September, zur Schule. Tags darauf wurden der Familie die positiven Testresultate der Kinder mitgeteilt; das Gesundheitsamt verordnete daraufhin eine 14-tägige Quarantäne.

Ungeachtet dessen nahmen die beiden infizierten Kinder, die bislang keine Symptome aufweisen, zumindest am heutigen Dienstag wieder am Unterricht ihrer Klassen 3c und 4e teil. Weil dadurch ein erhöhtes Infektionsrisiko für die Mitschülerinnen und Mitschüler sowie die in den Klassen tätigen Lehrkräfte besteht und um mögliche Infektionsketten schnell zu unterbrechen, musste für die Kinder ebenso wie für die beiden Klassenlehrerinnen vom Gesundheitsamt eine zunächst einwöchige häusliche Quarantäne ausgesprochen werden.

Für alle anderen Klassen der Grundschule St. Wolfgang findet dagegen weiterhin regulärer Unterricht statt. Für diese Schülerinnen und Schüler besteht nach Überzeugung des Gesundheitsamts aufgrund der von der Schule erarbeiteten und angewendeten Infektionsschutz- und Hygienepläne keine erhöhte Ansteckungsgefahr. Auch Testungen auf das Coronavirus sind für diese Kinder zwar auf Wunsch – wie für alle Bürger des Freistaats Bayern – jederzeit freiwillig möglich, sie sind jedoch nicht verpflichtend.

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