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Parkmöglichkeiten in Landshut in der Adventszeit

parken zn WeihnachtszeitLandshut - pm (27.11.2020) Zu den Adventswochenenden weist die Stadt auf die erweiterten zentrumsnahen Parkmöglichkeiten hin. Ungeachtet dessen wird darum gebeten, Weihnachtseinkäufe nicht nur geballt an den Wochenenden, sondern möglichst auch an den Wochentagen zu erledigen, um die Publikumsfrequenz zu entzerren. - An den Adventswochenenden stehen viele Parkmöglichkeiten in Innenstadtnähe zur Verfügung.

Ungeachtet dessen wird darum gebeten, Weihnachtseinkäufe nicht nur geballt an den Wochenenden, sondern möglichst auch an den Wochentagen zu erledigen, um die Publikumsfrequenz zu entzerren.

Neben dem Parkplatz „Grieserwiese“ sowie den Parkhäusern „Karstadt/Oberpaur“ „City Center“, „Sparkasse“, „An der Freyung“ und „Altstadt-Zentrum“ stehen zusätzlich an den Adventswochenenden im näheren Innenstadtbereich wiederum nachfolgende Parkmöglichkeiten zur Verfügung:
Der Parkplatz beim Zentraljustizgebäude – erreichbar über die Gestütstraße – wird auch zur Vorweihnachtszeit jeweils von Freitag, 17 Uhr, bis Sonntag, 24 Uhr, kostenlos bereitgestellt.

Auch der Parkplatz bei den Finanzbehörden, der aus Richtung Niedermayerstraße sowie über die Bauhofstraße/Friedhofstraße angefahren werden kann, wird an den Wochenenden von 8 bis 21 Uhr zum kostenlosen Parken angeboten.

Als weitere Parkmöglichkeit steht jeweils an den Samstagen von 10 bis 19 Uhr der Innenhof der Regierung zur Verfügung, der über die Maximilianstraße angefahren und durch das Bayerische Rote Kreuz bewirtschaftet wird.

Hingewiesen wird auch auf den Parkplatz der Deutschen Rentenversicherung, dessen Nutzung von Freitag, 14 Uhr, bis einschließlich Sonntag möglich ist. Für einen Zeitraum von fünf Stunden ist eine Parkgebühr von einem Euro zu entrichten. Angefahren wird der circa 320 Stellplätze zählende Parkplatz über das Isargestade.

Die genannten Parkplätze sind sowohl gegenüber den betreffenden Einfahrten oder unmittelbar an der Einfahrt selbst mit entsprechenden Schildern gekennzeichnet. Bei allen Parkplätzen versteht es sich von selbst, dass die Fahrzeuge ordnungsgemäß geparkt und die vorgegebenen Parkflächen einzuhalten sind. Um Abschleppvorgänge zu vermeiden, sind die an den Zufahrten aufgeführten Öffnungszeiten des jeweiligen Parkplatzes zu beachten und diese rechtzeitig zu verlassen

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