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Briefwahl: per Post bis Donnerstag versenden oder bis Sonntag in Rathausbriefkasten einwerfen

Landshut – pm (21.09.2021) Bürgerservice zum Wahlsonntag: Die Stadt Landshut bietet den Bürgerinnen und Bürgern auch zur Bundestagswahl die Möglichkeit, die Ergebnisse online auf der von der Stadt eigens eingerichteten Internetseite unter www.landshut-wahl.de live mitzuverfolgen. Zu sehen sind sie nach der Schließung der Wahllokale, also ab 18 Uhr, sobald das erste Ergebnis der Auszählungen vorliegt.

Ergänzende Hinweise zur Wahl:

Briefwahl: Wer per Briefwahl wählen will, kann dies noch bis Freitag, 24. September, 18 Uhr, im Wahlamt im Rathaus II, Nebengebäude, Luitpoldstraße 29 b (im Foyer neben der Pforte, Zugang über Haupteingang), beantragen.

Online: Bis Mittwoch, 22. September, 16 Uhr, besteht – mit Erhalt des Wahlbenachrichtigungsbriefes – online auf der Internetseite der Stadt unter www.landshut.de/briefwahl die Möglichkeit, die Unterlagen zu beantragen.

Bei persönlicher Abholung der Briefwahlunterlagen im Wahlamt der Stadt Landshut, Rathaus II, Nebengebäude, Luitpoldstraße 29 b (im Foyer neben der Pforte, Zugang über Haupteingang) kann bei Bedarf auch dort der Wahlvorgang in einer Wahlkabine vollzogen werden; die Stimmzettel werden in verschlossenen Kuverts in die Wahlurne gegeben.

Öffnungszeiten des Wahlamts sind am Mittwoch von 8 bis 12 Uhr und von 14 bis 18 Uhr sowie am Donnerstag von 8 bis 16 Uhr. Am Freitag vor der Wahl, also am 24. September, ist durchgehend von 8 bis 18 Uhr geöffnet.

Wahlbrief: per Post zurücksenden oder in Rathausbriefkästen einwerfen

Per Post: Der Wahlbrief kann, wie bisher auch, per Post an das Wahlamt zurückgesendet werden. Bitte beachten: Der Brief sollte am besten spätestens am Donnerstag, 23. September, versendet werden, damit er noch rechtzeitig ankommt.

Rathausbriefkästen: Alternativ kann man den Wahlbrief auch in den Briefkasten an den Eingängen des Rathauses I in der Altstadt oder des Rathauses II an der Luitpoldstraße einwerfen – spätestens jedoch bis Sonntag, 26. September, 17.59 Uhr. Pünktlich um 18 Uhr werden die Briefkästen entleert und die Wahlbriefe ausgezählt.

In den Wahllokalen gelten die allgemeinen Hygiene- und Schutzmaßnahmen, wie die Maskenpflicht und das Einhalten des Abstandsgebots von mindestens 1,5 Metern zu anderen Personen. Die Wähler werden gebeten, wenn möglich, einen eigenen Kugelschreiber zur Wahl (Urnenwahl in den Wahllokalen bzw. Briefwahl) mitzubringen und die Aufenthaltszeit auf ein Mindestmaß zu beschränken. Für die notwendigen Schutzmaßnahmen wird um Verständnis gebeten.

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