Michael Luger, Referent Wirtschaftsförderung, Rathaus
Liebe Landshuter Unternehmerinnen und Unternehmer,
wir möchten Sie wieder über die wesentlichen Themen aus dem Landshuter Wirtschaftsleben informieren.
- Aktueller Bauzeitenplan Glasfaserausbau
- Sperrung Parkplätze
- Corona Aktuell: Regierung beschließt neue Maßnahmen für Unternehmen
- Corona Aktuell: Keine FFP2 Maskenpflicht für MitarbeiterInnen im Einzelhandel & Gastronomie in geschlossenen Räumen
- Corona Aktuell: Maskenpflicht für Mitarbeiter bei Weihnachtsmärkte
- Verkaufsoffener Sonntag am 28.11.2021
- bfz GmbH sucht Ausbildungshalle und Schulungsraum für Weiterbildung
Aktueller Bauzeitenplan Glasfaserausbau
KW 44 (02.11.2021 - 05.11.2021)
Freyung Nord
KW 45 (08.11.2021 - 12.11.2021)
Dreifaltigkeitsplatz
KW 46 (15.11.2021 - 19.11.2021)
Mühlenstraße
Fischergasse
Sperrung Parkplätze
KW 46 (15.11.2021 - 19.11.2021)
Am Regierungsplatz und in der Neustadt zwischen Herrngasse und Börmergasse, werden in der KW 46 infolge des Umbaus des Ursulinenklosters weitere Parkplätze temporär gesperrt. Diese werden im Anschluss wieder freigegeben.
Neue Regelungen für Unternehmen zur Bewältigung der Pandemie
Wir möchten Sie über die neuen Maßnahmen der Bayerischen Staatsregierung zur Bewältigung der Pandemie für Unternehmen informieren.
Folgende Maßnahmen wurden festgelegt:
Bei gelber Stufe:
Alle Einrichtungen, Veranstaltungen etc., die bisher nach 3G-Regeln zugänglich sind, sind dann nur nach 3G plus zugänglich: Nichtimmunisierte können also nur mit aktuellem PCR-Test teilnehmen. Innerhalb dieser nur für Geimpfte, Genesene und PCR-Getestete zugänglichen Bereiche bestehen die Rechtsfolgen, die bisher für normales 3G galten. Es gibt also anders als bei freiwilligen 3G plus keine Erleichterungen etwa für Maske, Abstand oder Personenobergrenzen. Ausgenommen werden lediglich die Hochschulen sowie außerschulische Bildungsangebote einschließlich der beruflichen Aus-, Fort- und Weiterbildung sowie Bibliotheken und Archive – hier gilt weiterhin die Zugangsmöglichkeit auch mit Schnelltest (3G).
Für Clubs, Diskotheken, Bordellbetriebe und vergleichbare Freizeiteinrichtungen gilt bei Stufe gelb verpflichtendes 2G.•Pflegeeinrichtungen sollen zu Testkonzepten verpflichtet werden können, die unabhängig vom Impfstatus mindestens zweimal wöchentlich obligatorische Tests (Antigen-Schnelltests oder PCR-Tests) für das Personal und Besucher vorsehen. Der Bund wird aufgefordert, die hierfür nötigen Voraussetzungen insb. in der Schutzmaßnahmen-Ausnahmenverordnung zu schaffen.
Bei roter Stufe:
Einrichtungen, Veranstaltungen etc., die sonst nach 3G-Regeln zugänglich sind, sind dann nur nach 2G zugänglich, also nur für Geimpfte und Genesene, nicht für Getestete. Innerhalb dieser Bereiche bestehen die Rechtsfolgen, die für normales 2G gelten. Ausgenommen werden hier die Gastronomie, Beherbungsunternehmen und körpernahe Dienstleistungen. Hier bleibt es bei 3G plus. In Hochschulen, außerschulischen Bildungsangeboten einschließlich der beruflichen Aus-, Fort- und Weiterbildung sowie Bibliotheken und Archive gilt weiterhin die Zugangsmöglichkeit auch mit Schnelltest (3G).
Die Zugangsregelung „3G“ (einfacher Schnelltest zweimal pro Woche genügt) gilt in Betrieben mit mehr als 10 Beschäftigten im Falle der roten Stufe außerdem für alle Beschäftigten, die während ihrer Arbeit Kontakt zu anderen Personen haben (egal ob Kunden, andere Beschäftigte oder sonstige Personen). Das gilt allerdings nicht für den Handel und den ÖPNV.
Hier der Beschluss zum Nachlesen:
https://www.bayern.de/bericht-aus-der-kabinettssitzung-vom-3-november-2021/
Keine FFP2 Maskenpflicht für MitarbeiterInnen in geschlossenen Räumen
Die FFP2-Maskenpflicht in Gebäuden und geschlossenen Räumen gilt nicht für die Beschäftigten während Ihrer Arbeitszeit. Hier gilt unverändert die Pflicht zum Tragen einer medizinischen Gesichtsmaske.
(Zu den neuen Corona-Regelungen in Niederbayern haben Sie gestern eine gesonderte E-Mail bekommen.)
Maskenpflicht für Mitarbeiter bei Weihnachtsmärkte
Weihnachtsmarktstände stellen für das Personal regelmäßig einen geschlossenen Raum dar. Hierbei gilt die Pflicht zum Tragen einer medizinischen Gesichtsmaske, § 2 Abs. 1 Satz 1 der 14. BayIfSMV. Die Maskenpflicht gilt allerdings für das Personal in Kassen- und Thekenbereichen nicht, soweit durch transparente oder sonst geeignete Schutzwände ein zuverlässiger Infektionsschutz gewährleistet ist, § 2 Abs. 1 Satz 2 Nr. 5 der 13. BayIfSMV.
Sofern mehrere Beschäftigte hinter der jeweiligen Theke stehen, ist ergänzend zu berücksichtigen, dass die Maskenpflicht am festen Sitz-, Steh- oder Arbeitsplatz nur entfällt, soweit zuverlässig ein Mindestabstand von 1,5 m zu anderen Personen gewahrt wird, die nicht dem eigenen Hausstand angehören oder alternativ auch zwischen den Beschäftigten durch transparente oder sonst geeignete Schutzwände ein zuverlässiger Infektionsschutz gewährleistet ist.
Das heißt: auch wenn zu den Kunden ein Infektionsschutz besteht, der oben genannten Anforderungen entspricht, bleibt es bei der Maskenpflicht, sofern zwischen den Beschäftigten der Mindestabstand nicht zuverlässig eingehalten werden kann bzw. kein zuverlässiger Infektionsschutz durch transparente oder sonst geeignete Schutzwände sichergestellt werden kann.
Verkaufsoffener Sonntag in der Innenstadt am 28. November
Anlass ist ein großer Marktsonntag mit einem Handwerks- und Bauernmarkt (Thema: Nachhaltige Lebensmittelproduktion, Direktvermarktung und regionaler Handel) in der Altstadt und unteren Neustadt, einer großen Fahrzeugschau in der oberen Neustadt, einem Antikmarkt am Dreifaltigkeitsplatz und weihnachtlichen Marktständen am Ländtor. Die Öffnungszeit der Märkte ist ab 12 Uhr geplant.
Die Berufliche Fortbildungszentren der Bayerischen Wirtschaft (bfz) sucht Räumlichkeiten für Qualifizierungsmaßnahme
Die bfz GmbH plant eine Maßnahme zur Qualifizierung von sechs Personen zum Trockenbauer. Für den praktischen Teil der Maßnahme wird eine Halle mit etwa 100 m² benötigt, sowie ein kleiner Schulungsraum. Beides mit Sanitäranlagen. Die Weiterbildung soll eventuell schon im Dezember 2021 starten, für einen Zeitraum von ca. drei Monate. Falls Sie entsprechende Räume zur Miete vermitteln können, melden Sie sich gerne bei der Koordinatorin der Maßnahme, Frau Dr. Vera Bosdorf unter:
bfz GmbH Landshut, Schillerstraße 2, 84034 Landshut
Tel. 0871/96226-23Fax. 0871/Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!
http://www.la.bfz.de
Wir wünschen Ihnen noch eine gesunde und erfolgreiche Woche.
Ihr Team der Wirtschaftsförderung
Amt für Wirtschaft, Marketing & Tourismus
Altstadt 315 - 84028 Landshut
Tel: 0871/88-1620, -1623, -1404, -1405 und -1406

