Cookie Einstellungen

Um Ihnen ein angenehmes Online-Erlebnis zu ermöglichen, setzen wir auf unserer Webseite Cookies, darunter auch Tracking Cookies von Drittanbietern, ein. Detaillierte Informationen und wie Sie der Verwendung von Cookies jederzeit widersprechen können, finden Sie in unseren Datenschutzhinweisen. Mit Klick auf den Einverstanden-Button erklären Sie sich mit der Nutzung von Cookies einverstanden. Mehr...

Einverstanden

Rundschau LA Logo

LA-Bowling
  • Home
  • Landshut
    • Politik
    • Soziales
    • Leute
    • Polizei / Gericht
    • Umwelt und Klima
    • Bildung und Schule
    • Verkehr
    • Kurzmeldungen
  • Landkreis / NB / BY
    • Landkreis
    • Niederbayern
    • Bayern
  • Sport
  • Kultur
    • Kino
    • Theater
    • Konzert
  • Wirtschaft
  • Gesundheit
  • Lesermeinung
  • Mediadaten
  • Archiv

Unternehmer-E-Mail der Landshuter Wirtschaftsförderung

luger michael rathausMichael Luger, Referent für Wirtschaftsförderung im Rathaus

Liebe Landshuter Unternehmerinnen und Unternehmer,

im Einzelhandel gilt in Bayern ab Mittwoch, 8. Dezember, die 2G-Regel, für Ladengeschäfte mit Kundenverkehr für Handelsangebote die nicht der Deckung des täglichen Bedarfs dienen.

Wir listen Ihnen nochmal auf, welcher Einzelhandelsbetrieb von der 2G-Regel ausgenommen ist.

Von der 2G-Regel nicht betroffen sind:

  • Lebensmittelhandel einschließlich Direktvermarktung -
  • Supermärkte, Verbrauchermärkte, SB-Warenhäuser, Lebensmittel-Discounter, Bäckereien, Metzgereien, Konditoreien, Wochen- und Bauernmärkte (einschließlich typisches weihnachtliches Sortiment wie Tannengrün und Adventskränze), soweit es sich dabei nicht um Jahresmärkte (§ 10 Abs. 2 15. BayIfSMV) handelt, Hofläden, Dorfläden, Lebensmittelspezialgeschäfte (z. B. Süßwaren- oder Feinkostgeschäfte), rollende Supermärkte, Saisonverkaufshütten (für den Verkauf von Lebensmitteln), Diabetesfachgeschäfte.
  • Getränkemärkte - Spirituosengeschäfte, Weinhandel
  • Reformhäuser
  • Reisebüros
  • Babyfachmärkte
  • Schuhgeschäfte
  • Apotheken
  • Sanitätshäuser - Orthopädie-Schuh-Techniker, Orthopädie-Techniker, soweit diese mit Ladengeschäften für Handelsangebote betroffen sind
  • Drogerien - Parfümerien
  • Optiker
  • Hörakustiker
  • Tankstellen - Inklusive Autowaschanlagen
  • Verkauf von Presseartikeln und Tabakwaren - Zeitschriften- und Zeitungsverkauf, Schreibwarenverkauf, Tabakläden, E-Zigarettenläden
  • Filialen des Brief- und Versandhandels
  • Buchhandlungen
  • Blumenfachgeschäfte
  • Tierbedarfsmärkte
  • Futtermittelmärkte
  • Bau- und Gartenmärkte - Landhandel, Baustoffhandel, Brennstoffhandel, Holzhandel, spezialisierte Bau- und Gartenmarktformen (z. B. Handel nur mit Farben, Handel nur mit Beschlägen, u. ä.), Baumschulen, Gärtnereien, Gartenbaubetriebe (soweit mit Ladengeschäften für Handelsangebote betroffen), Gartenmärkte, Weihnachtsbaumverkauf

Weitere Bereiche die nicht unter die 2G-Regel fallen:

  • Betriebe des Großhandels
  • Online- und Versandhandel
  • Dienstleistungsbetriebe
  • Handwerksbetriebe und Werkstätten aller Art (KFZ-Werkstätten, Fahrradwerkstätten und sonstige Reparatur- und Wartungsbetriebe).
  • Click & Collect Angebote bei Warenabholung außerhalb geschlossenen Räumen

Regelung für Mischbetriebe:

Wenn ein Mischbetrieb zu mindestens 90% Waren zur Deckung des täglichen Bedarfs anbieten, gilt keine 2G-Regel. (Bsp. 91% Lebensmittel - 9% Elektrogeräte = keine 2G-Regel)

Für sonstige Mischbetriebe gibt es folgende Alternative:

  • Eine räumliche Trennung in einen „Nicht-2G-Bereich“ und einen „2G-Bereich“ mit gesonderter Zugangskontrolle
  • Der Zugang zum gesamten Bereich nur nach der 2G-Regelung

Kontrolle von 2G durch die Betriebe:

  • An Eingangstür oder Eingangsbereich mittels Aushang auf 2G-Regel hinweisen
  • Hinweis auf Status-Kontrolle im Aushang
  • Kontrolle der Kunden im Geschäft

Zugangsregelung für Beschäftigte

Für die Inhaber und Beschäftigten der Handelsbetriebe mit Kontakt zu Kunden oder anderen Beschäftigten bleibt es wie bisher bei der 3G-Regelung.

Weinmesse Landshut

Wetter Landshut

Heute 15°C
Morgen 12°C
11.04.2026 16°C
© Deutscher Wetterdienst
Frühjahrsdult 2024
Mit welcher Schulnote bewerten Sie den Landshuter ÖPNV?
Frühjahrsdult 2024

rundschau Leserstatistik

Rundschau Leserstatistik

Frühjahrsdult 2026 Franz Widmann sen

Die Top 9 aus 49 Tagen

  • OB-Stichwahl: Ergebnisse ab 18 Uhr live und online
  • 11. und 12. April: Reinen Wein einschenken lassen bei der 13. „WEIN & more“
  • Hier gibt es die Ergebnisse zur Wahl - live und online
  • Stellungnahme zu Gerüchten rund ums Krankenhaus Vilsbiburg
  • Auto steht in Tiefgarage in Vollbrand - Gebäude komplett evakuiert
  • Acht Mal am Tag ab 9 €uro: Leo Express übernimmt Strecke München - Prag
  • Brennende Damenhandtasche in City-Center-Tiefgarage
  • Am Donnerstag legt ver.di-Streik Landshuts Busse lahm
  • LA-Regio Kliniken: Fakenews zum Krankenhaus Vilsbiburg
Winterauktion 2024

rundschau24

  • Impressum
  • Datenschutzerklärung
  • Transparenzverordnung

rundschau 24 unterstützen

Vielen Dank für Ihre Bereitschaft die Arbeit der landshuter rundschau via PayPal zu unterstützen.

Copyright © 2018 Landshuter Rundschau. All Rights Reserved. Created by Landshuter Rundschau
  • Home
  • Landshut
    • Politik
    • Soziales
    • Leute
    • Polizei / Gericht
    • Umwelt und Klima
    • Bildung und Schule
    • Verkehr
    • Kurzmeldungen
  • Landkreis / NB / BY
    • Landkreis
    • Niederbayern
    • Bayern
  • Sport
  • Kultur
    • Kino
    • Theater
    • Konzert
  • Wirtschaft
  • Gesundheit
  • Lesermeinung
  • Mediadaten
  • Archiv