Michael Luger, Referent für Wirtschaftsförderung
Landshut - pm (20.01.2022) Seit gestern gilt die 2G-Regelung im Einzelhandel vorläufig nicht mehr. Sie müssen demnach keine Kontrollen mehr bezüglich dem Zutritt geimpfter oder genesener Kunden durchführen. Weiterhin bleibt aber die Regelung der begrenzten Zahl an anwesenden Kunden im Ladengeschäft bestehen. Welche Regeleungen im einzelnen und besonderen gelten, hat das Amt für Wirtschaft, Marketing & Tourismus zusammengefasst.
Bei den Zugangsregelungen ergeben sich folgende Änderungen:
Personen die mit dem Janssen-Impfstoff von Johnson & Johnson geimpft wurden, empfiehlt die STIKO eine Zweitimpfung mit einem mRNA-Impfstoff für den vollen Impfschutz, wie Biontech/Pfizer oder Moderna. Nach einer Wartezeit von mindestens vier Wochen, dürfen diese Personen die Zweitimpfung durchführen lassen. Die Information über den vollständigen Schutz ist interessant, um die 2G-Zugangsregeln kontrollieren und einhalten zu können.
Des Weiteren hat das RKI zum 15. Januar den Genesenenstatus von sechs auf drei Monate verringert. Wichtig ist diese Information für Unternehmen bezüglich der Einhaltung entsprechender Zugangsregelungen am Arbeitsplatz und Quarantänevorschriften. Hintergrund der neuen Festlegung ist das verstärkte Übertragungsrisiko bei der Omikron-Variante. Somit gilt der Genesenenstatus nachweislich nach positivem PCR-Test, der mindestens 28 Tage und höchstens 90 Tage zurückliegt.
Außerdem gelten im Rahmen der Zugangsregelungen "geboosterte" Personen unmittelbar nach der Auffrischimpfung als getestet und erhalten somit den Zugang zu 2G-plus Einrichtungen und -Veranstaltungen. Personen mit einer Zweitimpfung müssen jedoch mindestens 14 Tage warten, bis sie als vollständig geimpft gelten und die entsprechende 2G- Zugangsberechtigung besitzen.
Änderungen zur Quarantäne und Isolationspflicht
Da die Vorgaben zur Quarantäne- und Isolationspflicht vielfach geändert wurden, möchten hier eine aktuelle Zusammenfassung diesbezüglich:
Ungeimpfte enge Kontaktpersonen:
- Verpflichtung sich unverzüglich in Quarantäne zu begeben
- Die häusliche Quarantäne endet nach zehn Tagen wenn keine für COVID-19-typischen Krankheitszeichen aufgetreten sind. Die häusliche Quarantäne kann am 7. Tag durch einen PCR-Test oder Antigentest beendet werden, wenn zuvor keine Symptome aufgetreten sind.
- Achtung:Für Beschäftigte in Pflegeeinrichtungen gelten Sonderregelungen
Enge Kontaktperson, die vollständig gegen COVID-19 geimpft ist und eine Auffrischimpfung erhalten hat ("geboostert"):
- Keine Quarantänepflicht
Enge Kontaktpersonen, die von einer durch PCR-Test bestätigten COVID-19 Erkrankung genesen ist und vollständig geimpft wurde, oder nach einer vollständigen Impfung von einer durch PCR-Test bestätigten COVID-19 Erkrankung genesen ist:
- Keine Quarantänepflicht
Enge Kontaktperson, die vollständig durch zwei Impfstoffgaben geimpft wurde, wenn die 2. Impfung mindestens 15 Tage und höchstens 90 Tage zurückliegt:
- Keine Quarantänepflicht
Enge Kontaktperson, die von einer durch PCR-Test bestätigten COVID-19 Erkrankung genesen ist, wenn die zugrundelegende Testung mindestens 28 Tage und höchstens 90 Tage zurückliegt:
- Keine Quarantänepflicht
Verdachtsperson nach positivem Selbsttest oder mit Symptomen:
- Muss sich unverzüglich nach der Mitteilung des Gesundheitsamtes über die Anordnung der Testung, oder unverzüglich nach der PCR-Testung oder Mitteilung des positiven Ergebnisses des PCR-Pooltest in Quarantäne begeben. Dies gilt auch wenn ein zuvor vorgenommener Schnelltest ein negatives Ergebnis aufweist.
- Die häusliche Quarantäne endet mit dem Vorliegen eines negativen Testergebnisses des PCR-Tests, spätestens jedoch mit Ablauf des 5. Tages nach dem Tag der Testung durch Nukleinsäuretest.
Postitiv (mit PCR-Test) getestete Person:
- Muss sich unverzüglich nach Kenntniserlangung des positiven Testergebnisses in Isolation begeben.
- Die Isolation endet bei Personen, die mittels Antigentest positiv getestet werden, nach dem ersten negativen PCR-Test mit dem Vorliegen des Testergebnisses.
- Bei Personen ohne Symptome mit positivem PCR-Test endet die Isolation frühestens sieben Tage nach Erstnachweis des Erregers, wenn ein frühestens am 7. Tag durchgeführter PCR-Test oder Antigentest negativ ist mit Übermittlung des negativen Testergebnisses an das Gesundheitsamt. Anderenfalls endet die Isolation nach zehn Tagen außer es wird etwas anderes bestimmt (z.B. Bei erneuter positiver Testung).
- Bei Personen mit Symptomen die mittels PCR-Test positiv getestet wurden, endet die Isolation frühestens sieben Tage nach Symptombeginn (ansonsten zehn Tage). Bei Personen in Isolation gilt dies nur, wenn sie vor der Testung 48 Stunden symptomfrei waren. Mit der Übermittlung des negativen Testergebnisses an das Gesundheitsamt wird das vorzeitige Ende der Quarantäne/Isolation unmittelbar wirksam. Achtung: Es sind nur PCR-Freitestung möglich
- Achtung: Für Beschäftigte in Pflegeeinrichtungen gelten Sonderregelungen

