Landshut - pm (01.07.2022) Ein Serviceschalter im Foyer des Rathauses 2 an der Luitpoldstraße 29 B ist ab 1. Juli bis zum 31. Oktober jeweils von Montag bis Mittwoch zwischen 8 und 12 Uhr geöffnet. Im Bild der Eingangsbereich beim Rathaus 2 (Luitpoldstraße). - Mit der Aufforderung zur Abgabe der Grundsteuererklärung des Bayerischen Landesamtes für Steuern vom 30. März dieses Jahres sind alle Eigentümerinnen und Eigentümer von Grundstücken und von Betrieben der Land- und Forstwirtschaft in Bayern verpflichtet, eine Grundsteuererklärung für den Hauptfeststellungszeitpunkt 1. Januar 2022 einzureichen.
Entsprechende Informationsschreiben wurden den betroffenen Personen von den bayerischen Steuerverwaltungen ab April 2022 mit allgemeinen Informationen zur Erklärungsabgabe, aber auch eigentumsspezifischen Angaben zugesandt. In Bayern und damit natürlich auch in der Stadt Landshut können Steuerpflichtige ihre Grundsteuererklärung elektronisch oder in Papierform einreichen. Die Erklärungsvordrucke und Ausfüllanleitungen stehen ab 1. Juli 2022 elektronisch über „MEIN ELSTER“, als vorausfüllbare PDF auf der Webseite www.grundsteuer.bayern.de und als Papiervordruck zur Verfügung.
Um die Bereitstellung der Papiervordrucke noch bürgernäher zu gestalten, sind diese ab 1. Juli auch bei der Stadtverwaltung erhältlich. Die erforderlichen Formulare liegen bis 31. Oktober 2022 zu den üblichen Öffnungszeiten – also Montag bis Freitag von 8 bis 12 Uhr und montags bis donnerstags von 14 bis 16 Uhr – im Foyer des Rathauses 2, Luitpoldstraße 29 B (Stadtjugendamt), aus. Ergänzend hat sich das Finanzreferat der Stadt im Sinne der Bürgerfreundlichkeit dazu entschlossen, ein freiwilliges Serviceangebot einzurichten. Bis 31. Oktober 2022 ist an drei Werktagen pro Woche, immer montags bis mittwochs von 8 bis 12 Uhr, ebenfalls im Foyer des Rathauses 2 ein Serviceschalter des Sachgebiets Steueramt und Anliegerleistungen geöffnet, um Betroffene beim Ausfüllen der Grundsteuererklärung zu unterstützen. Neben allgemeinen Informationen zur Erklärungsabgabe erhalten die Bürger bei Bedarf auch für den Einzelfall Unterstützung. Eine steuerliche Beratung kann die Stadt Landshut hierbei natürlich nicht leisten, diese obliegt den steuerberatenden Berufen.