Im blau gekennzeichneten Bereich der Altstadt und der Burg Trausnitz ist das Zünden von Feuerwerk rund um den Jahreswechsel verboten. - Karte: Stadt Landshut
Landshut - pm (23.12.2022) Wer den Jahreswechsel in diesem Jahr mit Böllern feiern möchte, sollte das nur dort tun, wo es erlaubt ist. Die Stadt Landshut weist daher auf die geltenden Regeln hin. So ist das Zünden von pyrotechnischen Gegenständen der Kategorie 2, also von Feuerwerkskörpern wie Raketen, Vulkanen, Fontänen, Knallkörpern und Batterien, im Bereich der historischen Innenstadt Landshuts und auf dem Gelände der Burg Trausnitz auch an Silvester 2022 und Neujahr 2023 aus Gründen des vorbeugenden Brandschutzes verboten.
Verstöße können mit einem Bußgeld von bis zu 50.000 Euro geahndet werden.
Zudem verbietet die bundesweite Verordnung zum Sprengstoffgesetz das Abbrennen pyrotechnischer Gegenstände in der Nähe von Kirchen, Krankenhäusern, Kinder- und Altenheimen sowie besonders brandempfindlichen Gebäuden, also zum Beispiel Gebäuden, die unter Denkmalschutz stehen, in der Zeit um den Jahreswechsel.
Nicht verboten ist dagegen das Abbrennen von Feuerwerkskörpern auf Privatgrundstücken außerhalb der historischen Innenstadt, des Burggeländes und der weiteren besonders geschützten Bereiche.