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Aufklärungsübung der Bundeswehr in Region Landshut

Landshut - pm (06.03.2023) 120 Soldaten des in Freyung stationierten Aufklärungsbataillons 8 der Bundeswehr werden zwischen dem 13. und dem 24. März im Rahmen der Übung „Red Dawn III“ in Ober- und Niederbayern proben. Ein Schwerpunkt des Manövers wird dabei auf der Region Landshut liegen. Mit starker Bundeswehrpräsenz, darunter etwa 45 teils gepanzerte Fahrzeuge, ist daher in Stadt und Landkreis speziell zwischen dem 15. und dem 21. März zu rechnen.

Zudem kann es vor allem im ländlichen Raum und damit vorwiegend im Landkreis Landshut zu Übungsgefechten unter Verwendung von Manövermunition – also insbesondere von Platzpatronen mit Treibladung sowie Darstellungsmitteln wie Rauchkörpern und Signalmunition – kommen. Bei möglichen Gefechten, aber auch beim ebenfalls geplanten Einsatz von Aufklärungsdrohnen wird die Einhaltung der vorgeschriebenen Mindestabstände von 100 Metern zu bebautem Gebiet nach Angaben der Bundeswehr selbstverständlich jederzeit gewährleistet. Dennoch könne etwaiger Gefechtslärm durchaus auch in Ortschaften zu hören sein. In welchen Gemeinden wann damit zu rechnen ist, werden Stadt und Landkreis Landshut in Abstimmung mit der Bundeswehr nach einer weiteren Konkretisierung des Übungsszenars rechtzeitig vor Beginn des Manövers bekanntgeben.

Ziel dieser sogenannten freilaufenden Aufklärungsübung in Ober- und Niederbayern ist es laut Major und Kompaniechef Werner, die Fähigkeiten der Spähaufklärung in unbekanntem Terrain zu beüben. Auf Ersuchen der Bundeswehr wird die Stadt Landshut daher zahlreiche Liegenschaften der kritischen Infrastruktur für die Objekterkundung zur Verfügung stellen – darunter beispielsweise der Josef-Deimer-Tunnel, die beiden Wasserkraftwerke Maxwehr und Ludwigswehr, der Wasserbehälter Birkenberg und das Biomasseheizkraftwerk (BMHKW). Einschränkungen im Betrieb der jeweiligen Einrichtungen sind nicht zu erwarten. Ebenfalls im Stadtgebiet, voraussichtlich auf dem Gelände der Bauamtlichen Betriebe, soll im Rahmen des Übungsszenars eine Tarnübung stattfinden. Zudem wird die Hauptfeuerwache an der Niedermayerstraße unter anderem als Unterkunft für bis zu 25 Soldaten dienen. Übungsgefechte im urbanen Raum sind gemäß dem Übungsszenar der Bundeswehr dagegen nicht vorgesehen und daher schon mit Blick auf die genannten, jederzeit zu beachtenden Mindestabstände äußerst unwahrscheinlich. Eine Gefahr für die Zivilbevölkerung ist laut Bundeswehr jederzeit ausgeschlossen.

Während die Bundeswehr im Stadtgebiet ihr Hauptaugenmerk bei der Aufklärungsübung also auf die Objekterkundung legt, sind auf dem Territorium des Landkreises Landshut auch einige Übungsgefechte vorgesehen. Eines davon wird in der Nacht von Samstag, 18. März, auf Sonntag, 19. März, nördlich von Obersüßbach stattfinden. Dafür muss die Kreisstraße LA 38 zwischen Obersüßbach und Holzhausen in dieser Nacht zwischen 2 und 4 Uhr gesperrt werden. Weitere Übungsgefechte können vom 15. bis zum 21. März in vorab festgelegten, natürlich unbewohnten Räumen – zum Beispiel in Waldstücken – erfolgen, die über das gesamte Landkreisgebiet verteilt sind. Nach aktuellem Stand werden in folgenden Gemeinden Teile der Übung stattfinden: Pfeffenhausen, Obersüßbach, Weihmichl, Bruckberg, Buch a. Erlbach, Geisenhausen, Altfraunhofen, Kröning, Adlkofen, Niederaichbach, Ergoldsbach, Hohenthann und Neufahrn. Etwaige Flurschäden werden durch die übende Truppe aufgenommen und dokumentiert; die Schadlos-Stellung wird über die Bundeswehrdienstleistungszentren gewährleistet.

Im Zusammenhang mit möglichen Übungsgefechten werden alle Bürgerinnen und Bürger schon jetzt gebeten, im Interesse der eigenen Sicherheit die betroffenen Gebiete zu meiden bzw. sich von der übenden Truppe fern zu halten. Die Bundeswehr weist außerdem darauf hin, dass das Auflesen von möglicherweise zurückgebliebener Munition, von Sprengkörpern oder Sprengstoff strafbar ist. Wegen der Unfallgefahr dürfen Munition und Sprengkörper zudem keinesfalls berührt werden. Wer solche Kampfmittel findet, hat dies unverzüglich der Bundeswehr unter der eingerichteten Servicenummer 08551 912-2601 oder der nächsten Polizeidienststelle zu melden – in Stadt und Landkreis Landshut also beispielsweise der Polizeiinspektion Landshut unter Telefon 0871 92520.

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