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Frohe Kunde aus Brüssel zur Umlagefinanzierung der Heilbäder

Landshut - pm (07.04.2023) Die öffentlichen Heil- und Thermalbäder im Bezirk Niederbayern in Bad Füssing, Bad Griesbach, Bad Birnbach, Bad Abbach und Bad Gögging, sind nach den Beschränkungen durch die Corona-Pandemie in den letzten drei Jahren nun seit dem 1. Februar 2023 wieder in den Regelbetrieb zurückgekehrt, berichtet der strategische Geschäftsführer, Franz Altmannsperger. Altmannsperger ist seit einem Jahr im Amt und kann auf ein intensives und arbeitsreiches Jahr zurückschauen.

Im Mittelpunkt standen der Prozess der strategischen Neuausrichtung der Bäder und die Energiekrise mit der sich daraus ergebenden Notwendigkeit für erhebliche Einsparungen. Auch wenn die äußeren Umstände aufgrund der durch den Ukraine-Krieg verursachten Energiekrise nicht gerade optimal sind, blicken die Geschäftsführungen der Bäder durchaus optimistisch in die Zukunft, sagt Franz Altmannsperger.

Der Optimismus wird dabei auch nicht durch das seit Mai 2021 andauernde Klageverfahren der Johannesbad Rehakliniken GmbH & Co. KG gegen den Bezirk Niederbayern getrübt. Grund dafür sind positive Nachrichten von der Europäischen Kommission aus Brüssel. Die Johannesbad Rehakliniken GmbH & Co. KG hatte bekanntlich im Mai 2021 Klage beim Verwaltungsgericht Regensburg gegen die Umlagefinanzierung von vier öffentlichen Heilbädern durch die Träger-Zweckverbände eingereicht und dabei auch moniert, es handele sich um europarechtlich verbotene Beihilfen.

Der Bezirk hatte sich daraufhin mit Unterstützung des Bayerischen Wirtschaftsministeriums und des Bundeswirtschaftsministeriums in Berlin zwecks Überprüfung an die Europäische Kommission gewandt. Diese hat die Auffassung der Johannesbad Rehakliniken GmbH & Co. KG nach Sichtung der umfangreichen Akten und verschiedenen Rückfragen hierzu verworfen. In einer verfahrensabschließenden Stellungnahme der zuständigen Generaldirektion Wettbewerb vom Dezember 2022 äußert die Europäische Kommission aufgrund des lokalen Bezugs Zweifel daran, dass die Umlagefinanzierung der vier öffentlichen Heil- und Thermalbäder im Bezirk Niederbayern überhaupt geeignet ist, den Handel zwischen den Mitgliedstaaten zu beeinträchtigen.

Darüber hinaus bestätigt sie die Position des Bezirks, dass Gesundheitsdienstleistungen durch die Verabreichung von Thermalwasser als sog. Dienstleistung von allgemeinem wirtschaftlichem Interesse eingestuft und als solche durch Umlagen der kommunalen Träger finanziert werden dürften. „Der Bezirk ist damit seinen europarechtlichen Verpflichtungen nachgekommen und das Verfahren bei der Kommission ist abgeschlossen“, so das Resümee von Franz Altmannsperger. „Dies hat uns auch das Bayerische Wirtschaftsministerium nochmals bestätigt“. Eine Möglichkeit zur Klage vor dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) besteht nicht.

Dem Verwaltungsgericht Regensburg hat der Bezirk die Stellungnahme der Kommission in dem dort anhängigen Klageverfahren der Johannesbad KG bereits übermittelt. Auch hier zeigt sich der strategische Geschäftsführer optimistisch, dass die Argumente des Bezirks gehört werden. Ein Termin für die mündliche Verhandlung steht noch nicht fest.

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