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Neue Urnenwand am Hauptfriedhof eingeweiht

urnenwandeinweihung segnung

Dekanin Dr. Nina Lubomierski (links) und Monsignore Dr. Franz Josef Baur segneten die neue Urnenwand. - Foto: Stadt Landshut 

Landshut - pm (22.04.2023) 576 Urnen können in der neuen Urnenwand am Hauptfriedhof künftig bestattet werden. Die Anlage wurde am Mittwoch – nach einer Begrüßung von Friedhofsverwalter Stephan Zellner und einem Grußwort von Oberbürgermeister Alexander Putz – von Monsignore Dr. Franz Josef Baur und Dekanin Dr. Nina Lubomierski eingeweiht. „Mittlerweile beträgt der Anteil an Feuerbestattungen in Landshut bereits circa 70 Prozent. Gleichzeitig wollen viele Menschen noch zu Lebzeiten regeln, wie sie nach ihrem Tod beerdigt werden“, so OB Putz.

Im Vergleich zu Erdbestattungen seien die Kapazitäten dafür jedoch bei Urnengräbern bisher deutlich niedriger. „Das neu geschaffene Angebot am Hauptfriedhof trägt dem gestiegenen Bedarf Rechnung.“

Die Urnenwand am Hauptfriedhof befindet sich in der Abteilung 51 und ist mit Stahl und Grabplatten aus europäischem Granit ausgeführt – dieser kommt aus Schweden sowie dem Bayerischen Wald. Der Metallkörper der Nischenwände ist modular aufgebaut. Der Vorteil gegenüber Betonwänden liegt im deutlich geringeren Gewicht. Dadurch können solche Nischenwände auch an Teilen des Friedhofs errichtet werden, die früher bereits belegt waren. Der Bau wurde im Juli 2022 fertiggestellt. Die Kosten lagen bei rund 90.000 Euro.

Mit der Errichtung der neuen Urnenwand kommt die Stadt der hohen Nachfrage nach. Rund 70 Prozent der jährlich rund 800 Beisetzungen auf städtischen Friedhöfen sind Urnenbeisetzungen. Immer häufiger traten Bürgerinnen und Bürger zudem in der Vergangenheit an die Friedhofsverwaltung mit dem Wunsch heran, ihren letzten Weg schon zu Lebzeiten zu regeln. Bisher jedoch war die Zahl der frei verfügbaren Nischen stets zu gering, um Grabnutzungsrechte im Vorkauf vergeben zu können.

Dank der 288 neu entstandenen Nischen für je zwei Urnen ist dies nun möglich. Das Grabnutzungsrecht bei Urnenbeisetzungen wird in der Regel zunächst für zehn Jahre erworben, sodass die Ruhezeit einer beizusetzenden Urne abgedeckt ist. Bei Beisetzung einer zweiten Urne muss die Laufzeit auf volle zehn Jahre erweitert werden. Maximal kann ein Grabnutzungsrecht für bis zu 20 Jahre im Voraus angekauft werden. Aktuell werden für den Erwerb einer Urnennische 716 Euro fällig.

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