
Für das Naherholungsgebiet Gretlmühle muss ein Grillverbot ausgesprochen werden. - Foto: Stadt Landshut
Landshut - pm (06.07.2023) Bis auf Weiteres sind das Grillen und das Betreiben offener Feuerstellen sowie jegliches sonstige offene Feuer auf dem gesamten Gelände, also auch auf dem Grillplatz, verboten.
Durch das warme, niederschlagsarme Wetter der vergangenen Wochen sind Wiesen und Wälder inzwischen sehr trocken, sodass eine akute Waldbrandgefahr besteht. Wer gegen das Grillverbot verstößt, begeht eine Ordnungswidrigkeit, die mit einer Geldbuße von bis zu 2.500 Euro geahndet werden kann. Die Aufhebung des Grillverbots wird bekannt gegeben.

