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Wahlbenachrichtigungen unterwegs - Briefwahl beantragen

Landshut - pm (31.08.2023) Am Sonntag, 8. Oktober, finden die Landtags- und Bezirkswahlen in Bayern statt. Circa 48.300 wahlberechtigte Bürgerinnen und Bürger erhalten in den nächsten Tagen die Wahlbenachrichtigungsbriefe per Post. In den Wahlbenachrichtigungen sind der Stimmbezirk und der Wahlraum angegeben, in dem die Stimmberechtigten am Wahltag, 8. Oktober, abstimmen können.

Insgesamt 60 Wahllokale, die auch online im digitalen Stadtplan unter www.landshut.de/wahllokale aufgeführt sind, haben an diesem Sonntag von 8 bis 18 Uhr geöffnet.

Per Briefwahl wählen – Unterlagen auch online beantragen:

Mit der Wahlbenachrichtigung können auch Briefwahlunterlagen mit Wahlschein angefordert werden. Wer per Briefwahl wählen will, muss dies bis Freitag, 6. Oktober, 15 Uhr, im Wahlamt im Rathaus II, Nebengebäude, Luitpoldstraße 29 b (im Foyer neben der Pforte, Zugang über Haupteingang), beantragen. Der Zugang ist barrierefrei.

Online: Ab Montag, 11. September, bis Mittwoch, 4. Oktober, 16 Uhr, besteht – mit Erhalt des Wahlbenachrichtigungsbriefes – online auf der städtischen Webseite unter www.landshut.de/briefwahl die Möglichkeit, die Unterlagen zu beantragen. Außerdem ist die Beantragung auch mittels QR-Code, der auf dem Wahlbenachrichtigungsbrief aufgedruckt ist, möglich.

Per Post: Selbstverständlich können die Briefwahlunterlagen, wie bisher, mit dem Antragsvordruck auf der Rückseite (vollständig ausgefüllt und unterschrieben) des Wahlbenachrichtigungsbriefes auf dem Postweg (in einem ausreichend frankierten Briefumschlag) beantragt werden.
Bei persönlicher Abholung der Briefwahlunterlagen im Wahlamt der Stadt Landshut, Rathaus II, Nebengebäude, Luitpoldstraße 29 b (im Foyer neben der Pforte, Zugang über Haupteingang) kann bei Bedarf auch dort der Wahlvorgang in einer Wahlkabine vollzogen werden; die Stimmzettel werden in verschlossenen Kuverts in die Wahlurne gegeben.

Öffnungszeiten des Wahlamts sind ab dem 11. September, montags, dienstags und donnerstags von 8 bis 16 Uhr, mittwochs von 8 bis 12 Uhr und von 14 bis 18 Uhr sowie freitags von 8 bis 12 Uhr. Am Freitag vor der Wahl, am 6. Oktober, ist durchgehend von 8 bis 15 Uhr geöffnet.

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