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Datenübermittlungen: So ist Widerspruch möglich

Landshut - pm (22.10.2025) Das Einwohner- und Standesamt informiert, dass gegen bestimmte Datenübermittlungen Widerspruch eingelegt werden kann. Der Widerspruch ist an keine Voraussetzung gebunden und muss nicht begründet werden. Er kann von den Bürgerinnen und Bürgern im Einwohner- und Standesamt, Bürgerbüro, Luitpoldstraße 29, oder online mit einem Nutzerkonto über das Bürgerserviceportal unter www.landshut.de/buergerserviceportal, im Bereich „Übermittlungssperren“, eingelegt werden.

Mögliche Übermittlungssperren: Widerspruch gegen die Übermittlung von Daten an Parteien, Wählergruppen und andere bei Wahlen und Abstimmungen, gegen die Übermittlung aus Anlass von Alters- und Ehejubiläen an Mandatsträger, Presse oder Rundfunk, gegen die Übermittlung an Adressbuchverlage, gegen die Übermittlung an öffentlich-rechtliche Religionsgesellschaften durch den Familienangehörigen eines Mitglieds dieser Religionsgesellschaft und der Widerspruch gegen die Übermittlung an das Bundesamt für Personalmanagement der Bundeswehr.

Nähere Details zu den einzelnen Widerspruchsmöglichkeiten werden in der Bekanntmachung im Amtsblatt der Stadt Landshut unter www.landshut.de/amtsblatt veröffentlicht und sind ebenfalls unter www.landshut.de/uebermittlungssperren nachzulesen.

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