Landshut - pm (30.03.2026) Das Osterwochenende naht und damit auch eine Reihe so genannter stiller Tage, an denen besondere Regeln gelten. Zudem findet der traditionelle Freitagswochenmarkt wegen des Karfreitags bereits am Gründonnerstag, 2. April, statt. Wer frische Lebensmittel auf dem Markt für die Feiertage kaufen möchte, kann das in der Karwoche bereits am Donnerstag auf dem Wochenmarkt in der Neustadt tun.
Da auch der 1. Maifeiertag auf einen Freitag fällt, findet der Wochenmarkt in dieser Woche bereits am Donnerstag, 30. April, statt.
Das Ordnungsamt weist zum alle Betreiber von Gaststätten, Restaurants, Bistros, Diskotheken, Pubs, Bars und andere Gewerbetreibende mit öffentlichen Veranstaltungen im Vorfeld der Feiertage darauf hin, dass folgende Einschränkungen gelten: Am Gründonnerstag, 2. April, von 2 bis 24 Uhr, und am Karsamstag, 4. April, von 0 bis 24 Uhr, sind Tanz und Unterhaltungsmusik nicht gestattet. Erlaubt ist leise Hintergrundmusik, die dem ernsten Charakter des Tages entspricht. Am Karfreitag, 3. April, gilt von 0 bis 24 Uhr ein absolutes Verbot von Tanz, Musik und Sportveranstaltungen.
Vergnügungsstätten, wie Spielhallen und Wettannahmestellen, dürfen an den genannten Tagen nicht geöffnet sein. An allen drei Tagen dürfen auch in Gaststätten keine Spielgeräte betrieben werden. Die Verwaltung weist darauf hin, dass ein Verstoß mit einem Bußgeld geahndet werden kann.

