
Hochschule Landshut stärkt Einsatz gegen Diskriminierung - Foto: Hochschule Landshut
Landshut - pm (22.04.2026) Klarere Orientierung, transparentere Verfahren und eindeutige Ansprechpersonen beim Thema Diskriminierung, (sexuelle) Belästigung, (sexualisierte) Gewalt und Machtmissbrauch: Das bietet eine neue umfassende Leitlinie sowie ein neues Beschwerdeverfahren an der Hochschule Landshut.
Entwickelt wurden sie von der Arbeitsgruppe „Präventions- und Informationssystem Diskriminierung und (sexualisierte) Gewalt (PIDS)“, die ab sofort unter dem neuen Arbeitstitel „Ständige Kommission Machtverhältnisse, Diskriminierung und Schutz (KOMPASS)“ arbeitet. Mit der Schaffung der ständigen Kommission stärkt die Hochschule Landshut ihr Engagement für ein tolerantes und respektvolles Miteinander und schärft ihr Aufgabenprofil in den Bereichen Sensibilisierung, Prävention, Intervention und
Aufarbeitung.
Schutzkonzept für die Hochschule Landshut
In den vergangenen Monaten hat die Kommission „KOMPASS“ im Rahmen der Entwicklung eines Schutzkonzepts für die Hochschule eine neue umfassende Leitlinie zum Thema Diskriminierung, (sexuelle) Belästigung, (sexualisierte) Gewalt und Machtmissbrauch sowie eine dazugehörige Prozessbeschreibung entwickelt. In der Prozessbeschreibung werden eindeutige Zuständigkeiten und ein klares Beschwerdeverfahren beschrieben.
Für einen systematischen Schutz Betroffener hat die Hochschule Landshut eine interne zentrale Beschwerdestelle eingerichtet, die als erste Anlaufstelle bei Verstößen gegen das Verbot der Diskriminierung, (sexuellen) Belästigung, (sexualisierten) Gewalt und jeglicher Form des Machtmissbrauchs dient. Die interne zentrale Beschwerdestelle wird durch die hochschulweite Beauftragte für Schutz vor Diskriminierung und (sexualisierter) Gewalt, Prof. Dr. Sara Siakala, besetzt.
Schutzsysteme schaffen, Diskriminierung vorbeugen
„Die Leitlinie und die Prozessbeschreibung stärken das Ziel der Hochschule, Diskriminierung, (sexuelle) Belästigung, (sexualisierte) Gewalt und Machtmissbrauch frühzeitig zu erkennen, professionell zu bearbeiten und durch präventive Maßnahmen vorzubeugen“, erklärt Prof. Dr. Stefan Borrmann, Vizepräsident für Diversität und Berufungen und Leiter der Kommission „KOMPASS“. Dies stehe im Einklang mit dem hochschulweiten Engagement für eine chancengerechte Teilhabe, wie es im bayerischen Hochschulgesetz unter anderem in Artikel 2 verankert ist.
Niederschwellige Beratung und Unterstützung erhalten
Alle Hochschulangehörigen können sich jederzeit über ein digitales Formular, das auf der Webseite der Hochschule abrufbar ist, an die hochschulweite Beauftragte für Schutz vor Diskriminierung und (sexualisierter) Gewalt, Prof. Dr. Sara Siakala, wenden. Die Kontaktaufnahme ist auch per E-Mail oder telefonisch möglich. Die Hochschule beschreibt die Grundsätze des vertraulichen Beschwerdeverfahrens in der Prozessbeschreibung, die auf der Webseite abgerufen werden kann. Betroffene erhalten auf Wunsch eine persönliche Beratung sowie fortlaufende Unterstützung während des gesamten Prozesses. Bei allen Fragen rund um das Beschwerdeverfahren kann jederzeit Kontakt mit der hochschulweiten Beauftragten für Schutz vor Diskriminierung und (sexualisierter) Gewalt, Prof. Dr. Sara Siakala, aufgenommen werden.
Hintergrund: Kontinuierliches Engagement der Hochschule
Die Hochschule Landshut setzt bereits seit 2024 verstärkt Zeichen gegen Diskriminierung. Dazu gehören Sensibilisierungsangebote, Veranstaltungen, die Einführung eines Ampelsystems für eine gute Gremienkultur, die Teilnahme an bundesweiten Initiativen, wie zum Beispiel dem Bündnis gegen Sexismus, und der Auf- und Ausbau bestehender Schutz- und Beschwerdestrukturen. Die Weiterentwicklung der bisherigen AG PIDS zu einer ständigen Kommission mit dem Namen „KOMPASS“ und die Veröffentlichung der neuen Leitlinie sowie der Prozessbeschreibung bilden einen wichtigen nächsten Schritt in diesem kontinuierlichen Prozess.

