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Die Grünen im Stadtrat: Der Abbruch des "Moserbräu" darf kein Thema mehr sein

aa an moderbräu breit

Der"Moserbräu" zwischen neuer Postfiliale/Postbank und Oberprieler-Cafe/Bäckerei

Das jetzt vorliegende Gutachten zum Moserbräu bescheinigt laut LZ-Bericht eindeutig, dass das Gebäude sanierungsfähig ist. Damit darf der Abbruch des Gebäudes kein Thema mehr sein, fordert die Stadtratsfraktion der Grünen.

Sie setzen sich seit Jahren für den Erhalt dieses schützenswerten Einzeldenkmals ein. Einmal mehr zeigen die jetzigen Erkenntnisse, welch ein Sündenfall die damalige Entscheidung des Stadtrates zum Abriss des Moserbräus war. Grünen-Stadtrat Stefan Gruber fordern die Stadt nun auf, sämtliche Möglichkeiten auszuschöpfen, um den Abbruch des Gebäudes noch zu verhindern.

„Denkmalschutz wird finanziell gefördert. Der Investor sollte die ausgestreckte Hand des Generalkonservators des Landesdenkmalamts, Herrn Pfeil, jetzt auch annehmen. Es ist Aufgabe aller Bauherren in der historischen Kernstadt, den Erhalt der jahrhundertealten Bausubstanz zu sichern", so Gruber. Zudem stellt er klar, dass die alleinige Verantwortung über die hohe Summe der Sanierungskosten beim Bauherrn liegt. „Wenn ein Bauherr seit 25 Jahren versucht, ein Anwesen abzureißen, damit im Stadtrat aber immer wieder scheitert und nahezu keine Maßnahmen trifft das Gebäude zu erhalten, ist es doch keine Überraschung, dass die Sanierungskosten jetzt sehr hoch sind", meint Stefan Gruber zum vorliegenden Fall.

In einem Antrag fordern die Grünen die Ausnutzung sämtlicher rechtlicher Mittel, dass die Abbruchgenehmigung für den Moserbräu widerrufen wird. Die Stadträte der Grünen werden alles daran setzen, dass der Moserbräu erhalten bleibt.

Der Antrag der Grünen Stadträte dazu vom Freitag (10.4.) an die Stadt bzw. den Stadtrat wie folgt:

Die Verwaltung wird beauftragt, die denkmalschutzrechtliche Erlaubnis zum Abbruch des Gebäudes Altstadt 178/179 (Beschlussfassung vom 08.02.2012) für nichtig zu erklären. Der gesamte Vorgang ist erneut im Bausenat zu beraten und über den Antrag auf Abbruch muss anhand der neuen Erkenntnisse abgestimmt werden.

Begründung:

In der LZ vom 10.04.2015 wird vom beauftragten Gutachten berichtet, welches auf neutraler Basis erstellt wurde. Dieses stellt die Sanierungsfähigkeit des Anwesens "Moserbreäu" in der Altstadt 178/179 fest. Demnach haben sich neue Erkenntnisse ergeben, welche zu einer erneuten Beschlussfassung im Stadtrat führen müssen.

Landshut, 10. April 2015

gez.

Stefan Gruber, Stadtrat

 

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