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MdL Müller: Der Bundesverkehrswegeplan 2030 enthält gute Nachrichten für nördlichen Landkreis

(16.03.2016) - Die Landtagsabgeordnete Ruth Müller freut sich, dass die beiden Ortsumfahrungen an der B299 in die Liste der "Neuen Vorhaben" mit vordringlichem Bedarf im neuen Bundesverkehrswegeplans 2030 aufgenommen wurden. Bei der Ortsumfahrung Neuhausen ist für den jeweils zweistreifigen Ausbau der Vermerk mit "Vorentwurf abgeschlossen" und bei der Ortsumfahrung Weihmichl "Vorentwurf genehmigt" bewertet.

Müller: „Die hohe Priorisierung der beiden Ortsumfahrungen im Bundesverkehrswegeplan 2030 sind ein wichtiges Signal für die Funktionsfähigkeit der Infrastruktur in unserer Region. Ich möchte allen danken, die sich über Jahrzehnte mit dafür eingesetzt haben, dass es nun vorangeht.“ Die gute Bewertung der Maßnahmen mache deutlich, welche Bedeutung die Ortsumfahrungen Weihmichl und Neuhausen nicht nur für die Region, sondern für die Gesamtnetzplanung des Bundes haben.

Laut Müller ist der Bundesverkehrswegeplan eines der wichtigsten verkehrspolitischen Projekte dieser Wahlperiode. Mit ihm werden für die kommenden 15 Jahre die entscheidenden Weichen für die bundesweite Verkehrsinfrastruktur gestellt. Projekte, die im Bundesverkehrswegeplan als „vordringlicher Bedarf" oder "Vordinglicher Bedarf Engpassbeseitigung" eingestuft sind, haben eine sehr hohe Wahrscheinlichkeit bis 2030 realisiert zu werden. Nun gilt es, die Kräfte zu bündeln und die Finanzierung sicherzustellen. Als vorteilhaft wertete es Müller, dass beide Projekte auch auf einen großen Konsens in der Bevölkerung in den beiden Orten aber auch bei den Pendlerinnen und Pendlern der Region stoßen.

Hintergrund:

Der Bundesverkehrswegeplan ist ein Planungsinstrument der Bundesregierung, das dem Ziel einer langfristigen und integrierten Verkehrspolitik dienen soll. Er legt verkehrsträgerübergreifend (Straße, Schiene, Wasser) fest, wo der Bund auf Grundlage seiner Verkehrsprognosen Investitionsbedarf sieht. Der Betrachtungshorizont liegt bei etwa 15 Jahren. Der derzeit gültige BVWP wurde am 02.07.2003 von der Bundesregierung und am 01.07.2004 als Anlage zu den Ausbaugesetzen vom Deutschen Bundestag beschlossen. Erstmalig unterliegt der heute vorgestellte BVWP der strategischen Umweltprüfung (SUP). Teil ist die am Montag, den 21.03.2016 beginnende sechswöchige Öffentlichkeitsbeteiligung. Gleichzeitig startet die Bundesregierung ihre Beratungen über den Arbeitsentwurf. Im Anschluss an die Bürgerbeteiligung erarbeitet das Bundesverkehrsministerium den zweiten Arbeitsentwurf und schließt die Ressortabstimmung ab. Danach beginnt das parlamentarische Verfahren mit intensiven Beratungen und Anhörungen im Deutschen Bundestag. Die Ausbaugesetze sollen bis Ende Dezember im Parlament beschlossen werden. Bis zu einer tatsächlichen Baufreigabe, unanfechtbares Baurecht vorausgesetzt, folgen den Ausbaugesetzen zunächst Fünfjahrespläne (Investitionsrahmenplan) und dann die Finanzierung, die der Haushaltsausschuss im Rahmen seiner jährlichen Haushaltsberatungen bewilligt.

Für den neuen BVWP 2030 wurden mehr als 2.500 Infrastrukturprojekte angemeldet, die hinsichtlich ihres Nutzen-Kosten-Verhältnisses, einer Alternativenprüfung und der zu erwartenden Projektwirkungen – auch in Bezug auf umwelt- und naturschutzfachliche sowie raumordnerische und städtebauliche Effekte – im Verlauf der letzten 18 Monate von externen Gutachtern untersucht und bewertet wurden.

Die Priorisierung in VB/ VB-E (vordringlicher Bedarf mit Vordinglicher Bedarf Engpassbeseitigung) und WB*/WB (weiterer Bedarf mit Weiterer Bedarf mit Planungsrecht) folgt der Leitlinie des von der SPD-Bundestagsfraktion im Koalitionsvertrag verankerten nationalen Priorisierungskonzepts: Erhalt vor Neubau (mindestens 65 Prozent der Investitionsmittel) und Vorrang für großräumig bedeutsame Maßnahmen (verkehrsträgerübergreifend mindestens 80 Prozent bzw. bei der Straße mindestens 70 Prozent der Mittel für den Neu- und Ausbau).

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